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vom 10.03.2019, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Mittersill

Ehemaliger Gerichtsbezirk Mittersill
 Gerichtsbezirk Mittersill
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Zell am See
Sitz des Gerichts Mittersill
Kennziffer 5061
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 984,63 km2 (2001)
Einwohner 22.081 (2001)
Aufgelöst 1. Jänner 2005
Zugeteilt zu Zell am See

Der Gerichtsbezirk Mittersill war ein dem Bezirksgericht Mittersill unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südwestlichen Teil des Bezirks Zell am See und wurde 2005 dem Gerichtsbezirk Zell am See angeschlossen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Mittersill wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 28 Steuergemeinden Bramberg, Dürrnberg, Felben, Felberthal, Habach, Hinterwaldberg, Hollersbach, Jesdorf, Jochberg, Kriml, Lengdorf, Mittersill (Markt), Mittersill (Schloß), Mühlbach, Mühlberg, Neukirchen, Niedernsill, Paßthurn, Rosenthal, Schattberg, Schwarzenbach, Spielbichl, Stubach, Stuhlfelden, Sulzau, Tobersbach, Uttendorf und Wald.[1]

Der Gerichtsbezirk Mittersill bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Lofer, Saalfelden, Taxenbach und Zell am See den Bezirk Zell am See.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die neun Gemeinden Bramberg am Wildkogel, Hollersbach im Pinzgau, Krimml, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Niedernsill, Stuhlfelden, Uttendorf und Wald im Pinzgau.[4]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Mittersill aufgelöst und per 1. Jänner 2005 mit dem Gerichtsbezirk Zell am See vereint.[5]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Mittersill umfasste vor der Auflösung die neun Gemeinden Bramberg am Wildkogel, Hollersbach im Pinzgau, Krimml, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Niedernsill, Stuhlfelden, Uttendorf und Wald im Pinzgau.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg. Nr. 8/1867: „Erlaß des k. k. Landes-Präsidenten in Betreff der Reform der politischen Verwaltung im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Literatur