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vom 14.10.2020, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau

Gerichtsbezirk
Sankt Johann im Pongau

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk St. Johann im Pongau
Sitz des Gerichts St. Johann im Pongau
Kennziffer 5043
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 1.755,37 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 81.392
(1. Jänner 2021)

Der Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau ist einer von acht Gerichtsbezirken in Salzburg und ist deckungsgleich mit dem politischen Bezirk St. Johann im Pongau. Der übergeordnete Gerichtshof ist das Landesgericht Salzburg. Sitz ist in St. Johann im Pongau.

Geschichte

Das Landgericht St. Johann im Pongau des Fürsterzbistums Salzburg wurde 1672 aus dem Gericht Pongau heraus begründet.[1]

Schon 1854 kamen die Gerichte Goldegg/St. Veit samt Hofmark Goldegg und Großarl dazu.

Am 1. Jänner 2003 wurden die Gerichtsbezirke Gastein und Werfen aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau zugewiesen. Am 1. Jänner 2005 wurde der Gerichtsbezirk Radstadt (Ennspongau) aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau zugewiesen, womit der Gerichtsbezirk den ganzen politischen Bezirk umfasst.

Gemeinden

Städte

Marktgemeinden

Gemeinden

Siehe auch

Quellen und Nachweise

  1. Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Salzburg, Ehemalige Gerichte des Erzstiftes Salzburg: St. Johann, S. 9 (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF o.D. [aktual.] und Ehem. Gerichtsbezirk St. Johann im Pongau, S. 59).
  2. Statistik Austria - Bevölkerung zu Jahresbeginn 2002–2021 nach Gemeinden (Gebietsstand 1.1.2021)