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vom 15.04.2018, aktuelle Version,

Horst Pleiner

Horst Pleiner (* 14. November 1941 in Salzburg) war österreichischer General und von 2000 bis 2002 Generaltruppeninspektor des Österreichischen Bundesheeres.

Leben

Nach seiner Matura am Humanistischen Gymnasium in seiner Geburtsstadt wurde er am 1. Oktober 1959 als Grundwehrdienstleistender zum Feldjägerbataillon 29 in Glasenbach eingezogen. Von 1960 bis 1963 besuchte er die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt. Im Anschluss war er an der Jägerschule Saalfelden, danach folgten verschiedene Verwendungen an der Jägerschule in Glasenbach. Von 1969 bis 1972 nahm er am 6. Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie in Wien teil und wurde anschließend in die Operationsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung versetzt. Zwischenzeitlich war er auch Kommandant des Landwehrstammregiments 32. Im Juni 1990 wurde er Leiter der Generalstabsgruppe B im Generaltruppeninspektorat, neun Jahre später im Oktober stellvertretender Generaltruppeninspektor und am 1. Jänner 2000 erfolgte gleichzeitig mit der Bestellung zum Generaltruppeninspektor die Ernennung zum General.[1] Pleiner war der letzte österreichische General, der das Amt des Generaltruppeninspektors (militärische Abkürzung „GTI“) innehatte, da der ranghöchste Dienstposten des Bundesheeres Ende 2002 mit der Übernahme durch seinen Nachfolger General Roland Ertl die Bezeichnung Chef des Generalstabes erhielt.

Auszeichnungen (Auszug)

Einzelnachweise

  1. Portrait General Horst Pleiner (Memento des Originals vom 30. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/oeog.at, Österreichische Offiziersgesellschaft.
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Piktogramm zum Kennzeichnen von Informationen bei einer Wahl/Abstimmung. Own illustration, 2007 Arne Nordmann ( norro )
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