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vom 21.05.2020, aktuelle Version,

Landarbeiterkammer

Die Landarbeiterkammern (LAK) sind in Österreich die Interessenvertretung der unselbständig Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft und gehören den Sozialpartnern an.

Struktur der LAK

LAK-Organisation Sitz Kammerräte Präsidium Vorstand Vollversammlung
Dachorganisation
Österreichischer Landarbeiterkammertag Wien - 4 15 40
Landesorganisationen
Landarbeiterkammer Kärnten Klagenfurt 21 3 - 21
Landarbeiterkammer Niederösterreich Wien & St. Pölten 40 3 - 40
Landarbeiterkammer Oberösterreich Linz 34 3 - 34
Landarbeiterkammer Salzburg Salzburg 16 - 6 16
Landarbeiterkammer Steiermark Graz 21 3 5 21
Landarbeiterkammer Tirol Innsbruck 14 2 5 14
Landarbeiterkammer Vorarlberg Bregenz 5 - - 5

Anmerkung: Im Burgenland und in Wien hat der Landesgesetzgeber keine Landarbeiterkammern errichtet.

Landarbeiterkammern der Bundesländer

Die einzelnen LAKs der Bundesländer sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Die gesetzlichen Grundlagen sind die jeweiligen Landesgesetze. Landarbeiterkammern bestehen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien und dem Burgenland.

Neben der gesetzlichen Interessenvertretung tragen sie zur Weiterbildung der Mitglieder bei.

Die Vollversammlungen der einzelnen Kammern werden gewählt und haben eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Fraktionen in allen Landeskammern sind die FCG und die FSG. Daneben sind noch andere Fraktionen, wie Namenslisten vertreten. Im Gegensatz zu den Arbeiterkammerwahlen, die in den Betrieben stattfinden, werden die Wahlen auf den Gemeindeämtern durchgeführt. Neben den Erwerbstätigen sind in einigen Bundesländern auch die pensionierten Landarbeiter wahlberechtigt.

Österreichischer Landarbeiterkammertag

Bundesweit sind die LAKs im Österreichischen Landarbeiterkammertag (ÖLAKT) mit Sitz in Wien zusammengeschlossen. Die Organe dieser Dachorganisation sind die Vollversammlung, der Vorstand und das Präsidium. Mitglieder sind die sieben Landarbeiterkammern der Bundesländer.

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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