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vom 27.11.2012, aktuelle Version,

Militärgrenze

Karte mit dem westlichen Abschnitt der Militärgrenze im 19. Jahrhundert
Das Grenzregiment Lica (1769 No. 60) im Jahre 1762 – zeitgenössische Albertina-Handschrift, Wien

Die Militärgrenze (Militär-Gränze, lateinisch confinium militare, kroatisch „Vojna Krajina“) umfasste vom 16. bis zum 19. Jahrhundert ein Grenzgebiet des habsburgischen Ungarn zum Osmanischen Reich. Es umfasste die Kroatische Militärgrenze und seit dem 17. und 18. Jahrhundert die Slawonische Militärgrenze sowie die Banater Militärgrenze und die Siebenbürger Militärgrenze. Einige Historiker sprechen auch vom habsburgischen „Limes“. Zur Zeit der größten Ausdehnung im Jahre 1850 umfasste die Grenze ein Gebiet von 50.000 Quadratkilometer, so dass man eigentlich von dem „k.u.k. Militärgebiet“ sprechen müsste.

Geschichte

Errichtung der Militärgrenze

Čardak Museum in Županja. Ehemaliges Grenzpostenhaus an der Save
Schloss Varaždin

Mit dem Vormarsch der Osmanen in Südosteuropa im 14. und 15. Jahrhundert sah sich das Königreich Ungarn zu einer militärischen Reorganisation seines Staatsgebietes gezwungen, welche insbesondere die Grenzgebiete umfasste. Schon früher hatten ungarische Grenzgebiete als Banate eine besondere Stellung in der Verwaltung. 1435 ließ König Sigismund das sogenannte Tabor, ein militärisches Verteidigungssystem, in Kroatien, Slawonien und Usora anlegen. 1463 gründete König Matthias Corvinus die Banovina von Jajce und Srebrenica, sowie 1469 die militärische Einheit von Senj. Ebenfalls eine wichtige Rolle im Abwehrkampf gegen die Osmanen hatten die Grenzmarken im heutigen Banat. So kam es, dass eigentlich das gesamte ungarische Grenzgebiet zum Osmanischen Reich sich im militärischen Ausnahmezustand befand, bewacht von regulären Truppen und irregulären Einheiten.

Diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Verteidigung des Reiches zu verbessern, brachten jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Nach der verlorenen Schlacht auf dem Krbava-Feld im Jahr 1493 war der kroatische Adel nicht mehr in der Lage, ohne militärischen Beistand der ungarischen und österreichischer Truppen den osmanischen Vormarsch zu stoppen. Im 16. Jahrhundert stand das politisch in Personalunion zum Königreich Ungarn gehörende Kroatien an vorderster Front zum Osmanischen Reich. Die Osmanen verwüsteten und eroberten in mehreren Feldzügen große Teile Kroatiens. Im Kampf um die ungarische Krone zwischen Ferdinand I. und Johann Zápolya 1526, wählten Teile des ungarischen Adels und der kroatische Sabor Ferdinand I. zum König von Ungarn. Als Gegenleistung versprach Ferdinand militärische und finanzielle Unterstützung gegen die Osmanen; so etwa dem kroatischen Sabor, dass er ihnen 200 Kavalleristen sowie 200 Infanteristen und die Bezahlung weiterer 800 Kavalleristen tragen würde, die unter dem Kommando der Kroaten stehen würden. Wenig später gründeten die Habsburger die militärische Einheit in Bihać. Kurzfristig betrachtet waren diese Maßnahmen jedoch wenig effektiv, da die Osmanischen Truppen im Jahr 1529 die Verteidigungslinien durchbrachen, Buda eroberten und Wien belagern konnten.

1553 wurde das Grenzland unter dem Kommandeur Ivan Lenković erstmalig reformiert. Das Grenzgebiet wurde geteilt in die Kroatische Krajina (Krabatische Gränitz) und die obere Slawonische Krajina (Windische, Oberslawonische Gränitz). Entlang der Grenze mit dem Osmanischen Reich wurden an der Linie Senj-Otočac-Slunj-Glina-Hrastovica-Sisak-Ivanić-Grad-Križevci-Đurđevac mehrere kleinere Festungsanlagen gebaut. In Ogulin, Hrastovica, Žumberak, Koprivnica und Križevci entstanden größere Festungen. In den kleineren Festungen befanden sich deutsche und kroatische Infanteristen. In den größeren Festungen befanden sich schwere deutsche und leichte kroatische Kavallerie. In das Grenzland wurden gezielt serbische und walachische Wehrbauern angesiedelt.

Das wichtigste Amt des Generals lag meist in der Hand des kroatischen Hochadels, der Familien Frankopan, Zrinski und Erdödy.

Zeughäuser entstanden in Graz (Landeszeughaus) und Ljubljana. Da Innerösterreich und die kroatischen Stände die Kosten der Verteidigung allein nicht zu tragen vermochten, kam ihnen das Reich mit umfangreichen Zahlungen zu Hilfe (sog. "Türkenhilfe").[1]

Die Festung Brod, Eingangsbereich

Türkenkriege

Während der Türkenkriege wurden zeitweilig große Teile Kroatiens von den Osmanen erobert. Während der innerösterreichischen Versammlung in Bruck an der Mur im Jahr 1578 wurde beschlossen, dass alle Länder an den Militärausgaben und der Entwicklung einer militärischen Strategie zur Verteidigung des Habsburger-Reiches teilhaben müssten. Die Adeligen der Steiermark finanzierten die Slawonische Militärgrenze, während Oberösterreich, Niederösterreich, Krain, Kärnten und Salzburg für die Kosten der kroatischen Militärgrenze aufkommen mussten. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Kroatische Krajina als Generalat Karlovac bezeichnet und seit 1630 wurde die Slawonische Krajina als Generalat Varaždin benannt.

Die Festung Sisak

Während des 16. und 17. Jahrhunderts wurde das militärische Oberkommando dem Kroatischen Ban und dem Sabor entzogen und stattdessen dem Oberkommando Erzherzog Karl und dem Kriegsrat in Graz übergeben. Trotz der finanziellen Unterstützung des innerösterreichischen Adels war die Finanzierung der Militärgrenze wenig effektiv. Die Militärführung in Graz traf die Entscheidung, andere Lösungen als den bisherigen Einsatz von Söldnern zu testen. 1630 beschloss der Kaiserrat, Land und bestimmte Privilegien für Siedler im Grenzgebiet zu gewähren. Ebenso wurde die lokale Bevölkerung durch die Gewährung von Privilegien zum Bleiben angeregt. Im November 1630 verkündete der Kaiser das sogenannte Statuta Wallachorum, das den Status der Siedler aus dem Osmanischen Reich (Serben, Kroaten, Walachen) festlegte. Der Walachen-Status wurde dabei an die Verwaltung des Osmanischen Reiches angelehnt, in der es freie, d.h. Grundherren nicht verpflichtete, christliche Bauern gab; diese wurden als Walachen bezeichnet, im Gegensatz zu den abgabepflichtigen Reâyâ.

Nach den Türkenkriegen und dem Frieden von Karlowitz

Das 17. Jahrhundert war an der Militärgrenze relativ friedlich. Nach der Schlacht am Kahlenberg im Jahr 1683 ebbten die Türkenkriege ab und ein Großteil Kroatiens war befreit. Verlauf und Lage der Militärgrenze wurde dem wechselhaften Kriegsglück nach dem jeweiligen Grenzverlauf angepasst. So wurden Teile des Banats und die strategisch wichtige Stadt Belgrad wiederholt erobert und von den Osmanen wieder rückerobert.

1881 wurde die Militärgrenze (Vojna krajina) letztlich aufgelöst und den zivilen Behörden Ungarns bzw. des zum Königreich Ungarn gehörenden autonomen Königreiches Kroatien-Slawoniens unterstellt.

Als Militäreinrichtung hatte sich die Grenze schon mangels fortbestehender osmanischer Bedrohung überlebt, aber ihre spurlose Überführung in ungarische bzw. kroatisch-slawonischen Strukturen entzog Wien ein weiteres Mal die bis dahin bestehenden Zugriffsrechte. Das zur westlichen, österreichischen Reichshälfte gehörende Königreich Dalmatien hatte in den Augen der Zentralregierung angesichts der langen Küste einen beachtlichen strategischen Wert.[2]

Struktur und Bedeutung der Militärgrenze

Verwaltung

Die Militärgrenze verwaltete sich selbst und hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Sie unterstand zuerst den habsburgischen innerösterreichischen Zentralbehörden in Graz, ab 1705 dem Hofkriegsrat in Wien. Nach 1849 war die in vier Generalate unterteilte Grenze vorübergehend ein eigenes Kronland, das bis 1881 schrittweise aufgelöst wurde.[3] An anderer Stelle wurde die Militärgrenze nicht ausdrücklich als Kronland bezeichnet, sondern als ein Gebiet „ausgestattet mit Souveränitätsrechten, wie sie nur einem politisch selbstständigen Territorialbereich eigen sind“. Allerdings erhielten die von der Türkenbedrohung nach Südungarn eingewanderten und nach der Wiedereroberung Belgrads 1690 dorthin geflüchteten Serben nach der Niederschlagung der Ungarischen Revolution 1848 ihr eigenes Kronland Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat. Diese Woiwodschaft Serbien (Vojvodina) entsprach dem Gebiet der Banater Militärgrenze. Das Banat behielt den Status eines Kronlandes bis 1860, die Vojvodina bis 1872.[4]

Abschnitte der Militärgrenze

Die vier Abschnitte der Militärgrenze wurden in Generalate und dazugehörige Grenzregimenter unterteilt. Die Regimenter wurden 1769 mit Nummern versehen und galten als reguläre Infanterie, die auch außerhalb der "Grenze" kämpfen musste, etwa im Siebenjährigen Krieg.

  • die kroatische Militärgrenze (1538–1878): kroatisch und serbisch Hrvatska vojna krajina
    • Karlstädter Grenze (Karlovac)
      • I. Likaner Regiment (Lika) (ab 1769: No. 60)
      • II. Ottochaner Regiment (Otočac) (No. 61)
      • III. Oguliner Regiment (Ogulin) (No. 62)
      • IV. Szluiner Regiment (Slunj) (No. 63)
    • Warasdiner Grenze (Varaždin)
    • Banater Grenze (Banija)
      • X. Erstes Banater Regiment (No. 69)
      • XI. Zweites Banater Regiment (No. 70)
  • die slawonische Militärgrenze (1702–1878): kroatisch und serbisch Slavonska vojna krajina
  • die Banater Militärgrenze (1742–1872): kroat. und serb. Banatska vojna krajina
    • XII. Deutsch-Banater Regiment (= Grenzinfanterie-Regiment Nr. 12) (No. 71)
    • XIII. Walachisch-Illyrisches Regiment (= Grenzinfanterie-Regiment Nr. 13) (No. 72)
  • die Siebenbürger Militärgrenze (1764–1851)
    • XIV. Erstes Szekler Regiment (No. 73)
    • XV. Zweites Szekler Regiment (No. 74)
    • XVI. Erstes Walachisches Regiment (No. 75)
    • XVII. Zweites Walachisches Regiment (No. 76)

Zudem existierte das Tschaikisten-Bataillon (Titler Grenzbataillon).

Die Kavallerie-Regimenter

  • Banal-Husarenregiment
  • Banater Grenz-Husarendivision
  • Carlstädter Grenz-Husarenregiment
  • Kroatisch-Slawonische Grenz-Husarenregiment
  • Slawonische Grenz-Husarenregiment
  • Syrmische Grenz-Husarenregiment
  • Warasdiner Grenz-Husarenregiment

→ Siehe auch: Liste der Infanterieregimenter der kaiserlich-habsburgischen Armee der Frühen Neuzeit#Grenzinfanterie

Militärische Bedeutung

Zu Zeiten ihrer größten Ausdehnung von 1764 bis 1851 war die Grenze mit bis zu 17 Regimentern (bestehend aus je vier Bataillonen) mit etwa 17.000 Mann ständig besetzt. Jedoch wird die Rolle der Grenzbesatzung und der Wehrbauern aus dem Gebiet der Militärgrenze bei größeren Schlachten, in denen die Osmanen aufgehalten, zurückgeschlagen oder zurückgedrängt wurden, von international relevanten Historikern in seiner Bedeutung als wenig oder kaum bedeutsam gewertet. Die Militärgrenze diente eher als eine Region lokaler Abrechnungen mit dem Haidukentum ohne eine wirkliche Auswirkung auf das militärische Kräfteverhältnis in den christlich-türkischen Kriegen.

Größte Bedeutung hatte die Militärgrenze als kostengünstiges Reservoir von Soldaten, die vorwiegend im Dienst der Habsburger auf anderen europäischen Schlachtfeldern als der Verteidigung des Reiches vor den Osmanen dienten.

  • Während des Dreißigjährigen Krieges waren die Kroatischen Reiter Söldner der kaiserlichen Truppen auf zahlreichen europäischen Schlachtfeldern.
  • Die militärische Macht und somit die vom Osmanischen Reich ausgehende Gefahr endete bereits nach den großen Schlachten Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts. Hierbei hatten die Truppen aus der Militärgrenze nur eine geringe militärische Bedeutung, eine Einschätzung, die nicht durchgängig geteilt wird.[5]
  • Die Hauptlast und Hauptverdienste bei der Verteidigung Österreich-Ungarns trugen die gut ausgerüsteten kaiserlichen Heere. Diese setzten sich vorwiegend aus Söldnern aus vielen Teilen Europas und somit völlig unterschiedlicher ethnischer Herkunft zusammen.

Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze: In regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem zum Schutz gegen die Ausbreitung der Pest.

Bevölkerung

Ethnische Zusammensetzung der Militärgrenze

Die Bevölkerung der Militärgrenze setzte sich größtenteils aus Serben, Kroaten, Rumänen und anderen orthodoxen Christen zusammen. Einen anderen Teil der Bevölkerung stellten Deutsche und Ungarn, darüber hinaus Walachen, Bulgaren, Morlaken, Albaner, Mazedonier, Bosniaken, Montenegriner und Slowenen.

In der Militärgrenze siedelten in erster Linie Serben und Kroaten. Sie waren von Abgaben befreit, lebten im Verband der Großfamilie und leisteten Wach- und Kriegsdienste. Erst nach der Auflösung der Militärgrenze kam es auch hier zur Ansiedlung deutschsprachiger Siedler.[6]

Konfessionelle Zugehörigkeit

Zählungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert brachten folgende Ergebnisse:

Gemäß der Zählung von 1790 bestand die Bevölkerung der damaligen Militärgrenze aus 51,7 % orthodoxen Christen, 45,2 % Katholiken und 3,1 % Calvinisten, oder 42,4 % Serben, 35,5 % Kroaten, 9,7 % Rumänen, 7,5 % Ungarn und 4,8 % Deutsche.

Gemäß der Zählung vom 31. Oktober 1857 lebten in der kroatischen und slawonischen Militärgrenze 675.817 Menschen, wovon 58,8 % Katholiken, 40,3 % Orthodoxe Christen, 0,8 % Evangelische Christen waren. Spätere Zählungen der Bevölkerung gaben ein ähnliches Bild.

In den Gebieten um

Gemäß der derzeit überwiegend herrschenden Meinung der internationalen Geschichtswissenschaft fand die Bildung der Nationen in den südslawischen Staaten größtenteils nach der konfessionellen Zugehörigkeit statt. Die Sprachen und nationalen Bräuche spielten erst später in der Phase der ethnisch-konfessionellen Differenzierung eine bedeutendere Rolle. Aus diesem Grund traten die serbische und kroatische Nation auf dem Gebiet der kroatischen und slawonischen Militärgrenze erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert auf.

Abgrenzung der Begriffe „Militärgrenze“ (Vojna Krajina) und „Republik Serbische Krajina“ (Srpska Krajina)

Ethnische Zusammensetzung Jugoslawiens laut Volkszählung 1991 (Quelle: CIA)

Etymologie

Der Begriff Krajina lässt sich etymologisch auf die folgenden ursprünglichen Bezeichnungen zurückführen:

  • kroatisch, serbisch krajni bedeutet äußerst beziehungsweise extrem.
  • kroatisch, serbisch, slowenisch kraj bedeutet Ende, Rand, Saum, aber auch Gegend, Landschaft oder Bezirk

Im fachsprachlichen und allgemeinsprachlichen Gebrauch steht die Bezeichnung Krajina für Grenzgebiet, Mark – im Sinne von lateinisch confinium, französisch marche – bzw. Grenze – im Sinne von englisch frontier, border lands; nicht aber border, borderline, denn lineare, festgeschriebene Grenzen sind erst im Zeitalter der Nationalstaaten zum Normalfall geworden. Gemeint ist ein Grenzsaum, der von einer Grenzerbevölkerung bewohnt wird, die unter Umständen eine eigene Grenzergesellschaft ausgebildet haben kann.

Die kroatische und serbische Bezeichnung der historischen Militärgrenze „Vojna krajina“ ist ein eigenständiger Begriff, welcher seit der Frühen Neuzeit die Gebiete der Militärgrenzen bezeichnet, die im „Triplex Confinum“, der „dreifachen Grenzmark“, aufeinandertreffen. Es sind dies die Gebiete der Habsburger, Osmanen und Venezier, die hier zusammentreffen.

Heutige Verwendung

Im heutigen kroatischen und serbischen Sprachgebrauch wird der Begriff Krajina häufig, aber nicht durchgängig, verengt auf die zwischen 1991 und 1995 der kroatischen Staatsgewalt entzogene sogenannte Republik Serbische Krajina, das heißt den teils oder überwiegend von Serben (den Nachfahren der einstigen serbischen Militärgrenzer) besiedelten Raum entlang der bosnisch-herzegowinischen Staatsgrenze von Karlovac bis ins Hinterland von Split mit den Kerngebieten Kordun, östliche Lika und der „Hauptstadt“ Knin in Dalmatien.

Die Bezeichnung „Krajina“ wurde oft auch als umgangssprachliche Kurzform von „Vojna krajina“ benützt. Die Bezeichnung des Grenzgebietes Kroatiens zu Bosnien-Herzegowina als „Krajina“ bzw. „Srpska Krajina“ (Serbische Krajina) ist in diesem Zusammenhang kein historischer Begriff und ist nicht als Fortsetzung der Militärgrenze zu betrachten.

Entstehung des Begriffes Srpska Krajina

Im Kroatien-Krieg 1991 bis 1995 entstand der Begriff „Serbische Krajina“ für „zapadne srpske zemlje“ (=westliche serbische Länder). Die Bezeichnung bezieht sich nicht auf eine geschichtlich-festgelegte territoriale Gesamtheit, sondern sollte eher als ungefähre geographische Angabe gelten. Der Begriff „Krajina“ in Zusammenhang mit ethnischen Mehrheitsvorstellungen wurde stets von großserbischen Ideologen dazu verwendet, um serbisch-expansionistischen Gebietsansprüchen Geltung zu verleihen.

Die großserbischen Ideologien können mit den nationalistischen Konzepten des Alldeutschen Verbandes verglichen werden. Dabei werden Ideologeme der Geopolitik mit bevölkerungspolitischen oder militärischen Maßnahmen gekoppelt: Um in einheitliche Gebiete transformiert zu werden, sollen die ursprünglichen Einwohner der okkupierten Gebiete deportiert und vorrangig die eigene Bevölkerung angesiedelt werden; außerdem wird eine diktatorische Verwaltung vorausgesetzt. Diese politische, unter anderem von Heinrich Claß vertretene, Konzeption schließt an Tendenzen des ausgehenden 19. Jahrhunderts an, politische Grenzen grundsätzlich nicht als rechtlich verbindliche Linien, sondern als dynamische Räume aufzufassen und einer entsprechenden Formierung zu unterziehen (Politische Geographie).

Besonderheiten

Als Ausgleich für die Wehrpflicht gab es für die Grenzer die Privilegien der Steuer- sowie der Religionsfreiheit. Die Zivilbehörden waren an Weisungen des Militärkommandanten gebunden, der direkt dem Herrscher unterstellt war. Die allgemeine Schulpflicht gab es hier erst ab 1826, nachdem sie in Zivilkroatien bereits 1774 durch Maria Theresia eingeführt worden war.

Siehe auch

Literatur

  • Jakob Amstadt: Die k.k. Militaergrenze 1522–1881 (mit einer Gesamtbibliographie). Dissertation. Würzburg 1969.
  • Walter Berger: Baut dem Reich einen Wall. Das Buch vom Entstehen der Militärgrenze wider die Türken. Stocker, Graz 1979, ISBN 3-7020-0342-8.
  • Hans Bleckwenn: Die Regimenter der Kaiserin: Gedanken zur Albertina-Handschrift 1762 des Heeresgeschichtlichen Museums Wien. In: Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien. Band 3: Maria Theresia – Beiträge zur Geschichte des Heerwesens ihrer Zeit. Graz, Wien, Köln 1967, S. 25–53.
  • Alexander Buczynski: Gradovi Vojne krajine 1–2. HIP, Zagreb 1997.
  • Falk von Gagern: Mokric – die Heimat von Friedrich von Gagern. Hamburg und Berlin 1962. Kapitel Die Grenze und ihre Helden. S. 59–73.
  • Norbert Hierl-Deronco: Von Urstein nach Urstein, Gedanken über den salzburgischen Rupertiritter Franz Joseph Dücker Freiherrn von Haslau auf Urstein und Winkl und die Österreichische Militärgrenze. Hierl-Deronco, Krailling 2006, ISBN 3-929884-10-0.
  • Milan Kruhek: Krajiške utvrde Hrvatskog kraljevstva. HIP, Zagreb 1995.
  • Nikolaus Preradović: Des Kaisers Grenzer. 300 Jahre Türkenabwehr. Molden, Wien, München, Zürich 1970.
  • Heeresgeschichtliches Museum (Hrsg.): Die k. k. Militärgrenze (Beiträge zu ihrer Geschichte). Österreichischer Bundesverlag, Wien 1973, ISBN 3-215-73302-1. (Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums. 6).
  • Hösch, Nehring, Sundhaussen (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. ISBN 3-8252-8270-8, S. 460.
  • Dragutin Pavličević (Hrsg.): Vojna krajina: povijesni pregled-historiografija-rasprave. SN Liber, Zagreb 1984.
  • Mirko Valentić: Vojna krajina i pitanje njezina sjedinjenja s Hrvatskom 1849–1881. CHP, Zagreb 1981.
  • Gligor Stanojević: Dalmacija u doba Morejskog rata. Belgrad 1967.
  • Drago Roksandić: Vojna Hrvatska (1809–1813). Teile 1 und 2. ŠK, Zagreb 1988.
  • Drago Roksandić: Etnos, konfesija, tolerancija. SKD Prosvjeta, Zagreb 2004.
  • Steven W. Sowards: Moderne Geschichte des Balkans. Der Balkan im Zeitalter des Nationalismus. BoD 2004, ISBN 3-8334-0977-0.
  • Potiska i pomoriška vojna granica (1702–1751). Muzej Vojvodine, Novi Sad 2003.

Einzelnachweise

  1. Konrad Clewing, Oliver Jens Schmitt: Geschichte Südosteuropas. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2012, S. 302
  2. Konrad Clewing, Oliver Jens Schmitt: Geschichte Südosteuropas. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2012, S. 465
  3. Edgar Hösch: Geschichte der Balkanländer: Von der Frühzeit bis zur Gegenwart, C.H.Beck, München, 2008, ISBN 3-406-57299-5, S. 454, hier S. 91. In: Martin Gschwandtner: Slowenien - Vom Herzogtum Krain über den SHS-Staat und Tito-Jugoslawien zur selbständigen Republik, GRIN Verlag, 2010, ISBN 3-640-63369-5, S. 31, hier S.20 (→ online)
  4. Heeresgeschichtliches Museum (Hsg.), Franz Kaindl, Johann Christoph Allmayer-Beck: Die k.k. Militärgrenze, Österreichischer Bundesverlag, Wien, 1973, ISBN 3-215-73302-1, S. 327; vgl. auch Johann Heinrich Schwicker: Geschichte der österreichischen Militärgrenze, Teschen, Wien, 1883, S. 343–346; In: Martin Gschwandtner: Slowenien - Vom Herzogtum Krain über den SHS-Staat und Tito-Jugoslawien zur selbständigen Republik, GRIN Verlag, 2010, ISBN 3-640-63369-5, S. 31, hier S.20 (→ online)
  5. Bleckwenn spricht von einer „unerschöpflichen Leistung der Militärgrenze“. Er erklärt den schlechten Ruf der Grenzer mit dem Versuch der „mißgünstigen Linie“ (regulären Truppen) diese als „leichte Truppen“ abzuqualifizieren. Vgl. Hans Bleckwenn: Der Kaiserin Hayduken, Husaren und Grenzer – Bild und Wesen 1740–1769. In: Joachim Niemeyer (Hrsg.): Hans Bleckwenn: Zum Militärwesen des Ancien Régime: Drei Grundlegende Aufsätze. Neudruck zu Ehren des Verfassers anläßlich seines 75. Geburtstags am 15.12.1987. Biblio, Osnabrück 1987, S. 23–42, hier: 34 ff.
  6. Thomas Casagrande: Die volksdeutsche SS-Division"Prinz Eugen": Die Banater Schwaben und die nationalsozialisten Kriebsverbrechen, Campus Verlag, 2003, ISBN 3-593-37234-7, S. 368, hier S. 147, Anm. 8. (Vgl. Wehler 1980, S. 12 und 106, Anm. 9 und Senz 1987, 90f)

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