Rudolf Fischer (Politiker, 1908)
Rudolf Fischer (geboren am 28. April 1908 in Wien; gestorben am 26. September 2001 ebenda) war 1954 bis 1956 sozialdemokratischer österreichischer Staatssekretär in der großkoalitionären Bundesregierung Raab I, in deren Amtszeit 1955 der Staatsvertrag abgeschlossen wurde und die Besatzungstruppen abzogen. Er war der Vater des Bundespräsidenten Heinz Fischer, der 2004 bis 2016 amtierte.
Rudolf Fischer studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. iur. Als 18-jähriger Student schloss er sich 1926 den Sozialdemokraten an.
Nach 1945 im Ernährungsministerium und im Innenministerium tätig, wurde er 1954 im Team von Vizekanzler Adolf Schärf, dem späteren Bundespräsidenten, Staatssekretär im ÖVP-Ressort Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau.
Von Jänner 1957 bis zu seiner Pensionierung 1973 war Fischer unter den Ministern Karl Waldbrunner, Bruno Pittermann, Otto Probst, Ludwig Weiß und Erwin Frühbauer (außer Weiß alle Sozialdemokraten) Sektionschef und Präsidialchef im auch für die verstaatlichten Betriebe zuständigen Bundesministerium für Verkehr. Er wurde am Ober Sankt Veiter Friedhof bestattet.[1]
Auszeichnungen
Einzelnachweise
- ↑ Grabstelle Rudolf Fischer, Wien, Ober Sankt Veiter Friedhof, Gruppe B, Nr. 201.
- ↑ Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen: Almanach der Österreichischen Eisenbahnen Wien 1966.
- ↑ Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen: Almanach der Österreichischen Eisenbahnen Wien 1966.
- ↑ Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen: Almanach der Österreichischen Eisenbahnen Wien 1966.
Weblinks
- Rudolf Fischer. In: dasrotewien.at – Weblexikon der Wiener Sozialdemokratie. SPÖ Wien (Hrsg.)
- Rudolf Fischer auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
Personendaten | |
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NAME | Fischer, Rudolf |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Staatssekretär (SPÖ) |
GEBURTSDATUM | 28. April 1908 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 26. September 2001 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |