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vom 29.04.2022, aktuelle Version,

Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO

Osterreich  Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO in Paris
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Nachgeordnete Dienststelle
Aufsicht Außenministerium
Gründung 1948
Hauptsitz FrankreichFrankreich Paris, 1, Rue Miollis
Behörden­leitung Ursula Plassnik
Bedienstete 4[1]
Website

Der Ständige Vertreter Österreichs bei der UNESCO ist der diplomatische Vertreter der Republik Österreich bei der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO).

Diese Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO) gilt als rechtlich eigenständige internationale Organisation. Sie koordiniert Bestrebungen im Bereich die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Sitz der UNESCO ist Paris, der österreichische Vertreter steht im Rang einer Botschafters („UNESCO-Botschafter“).

Geschichte und Organisation

Die UNESCO wurde 1945/1946 begründet, Österreich trat am 13. August 1948 der UNESCO bei und ist bei ihr akkreditiert.[2] Seither gibt es auch die Vertretungstelle in Paris, die nationale Verbindungsstelle der UNESCO in Österreich, die Österreichische UNESCO-Kommission, entstand 1949.[2]

Die Vertretung untersteht dem Außenministerium (dzt. BMEIA),[1] das für Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen und für die Vertretung der Republik Österreich gegenüber der UNESCO zuständig ist. Der Vertreter steht in Botschaftrang, hat den Titel eines außerordentlichen und bevollmächtigen Botschafters, ist aber der Botschaft in Paris zugeordnet.[3] Zeitweise ist der Botschafter in Frankreich auch derjenige zur UNESCO.

Die Stelle unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat. Sie vertritt Österreich in den diversen Stellen der Organisation (Generalkonferenz, sowie Exekutivrat, subsidiäre Organe, Komitees und Räte, und Gremien – die Teilnahme eines Landes erfolgt jeweils in gewissen Funktionsperioden) und unterstützt österreichische Anliegen.[2] Durch die weitgestreuten Agenden der UNESCO sind auch noch etliche andere Ministerien involviert: Bildungsministerium, Wissenschaftsministerium, Lebensministerium, Gesundheitsministerium, und auch das Bundeskanzleramt.[2]

Liste der Botschafter (Ständigen Vertreter) Österreichs bei der UNESCO

Liste lückenhaft
Name Amtszeit Anmerkungen
Osterreich Österreich  UNESCO UNESCO
Alwin Westerhof 00?0 –1979 danach Kulturattache in Belgien
Anton Prohaska[4] 1979 –1984 davor Büroleiter des UN-Generalsekretärs (Waldheim), dann Kabinettschef des Außenministers (Pahr); danach Botschafter in Saudi-Arabien, der Schweiz, in Frankreich und 2. Amtszeit bei der OECD
Tassilo Ogrinz 1998–2002(?) davor Botschafter in Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), in Luxemburg, …, in Marokko
Anton Prohaska 2002(?)–2007(?) (2. Amtszeit), auch Botschafter in Frankreich
Harald Stranzl 2011–2015 davor stllv. Botschafter in Slowenien; Pressesprecher des Außenministeriums
Ursula Plassnik seit 2015(?) auch Botschafterin in Frankreich;
davor Kabinettschefin des Außenministers/Vizekanzlers/Bundeskanzlers (Schüssel); kurz Botschafterin in der Schweiz, dann Außenministerin, Nationalratsabgeordnete
Stand 2016

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der EU. Bericht des Rechnungshofes: Bund 2014/8, Wien 2014, S. 28 (Angabe zu den Mitarbeitern: Tab. S. 74; pdf, rechnungshof.gv.at)
  2. 1 2 3 4 Österreich und die UNESCO (Memento des Originals vom 25. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unesco.at und Österreich in der UNESCO. (Memento des Originals vom 16. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unesco.at Österreichische UNESCO-Kommission, unesco.at, beide abgerufen 16. Februar 2016.
  3. Österreichische Stellen: Andere Österreichische Stellen in Frankreich. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Homepage der Österreichischen Botschaft Paris.
  4. Diplomat Anton Prohaska. In: der Standard online, 18. April 2008 (Nachruf)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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