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Publizistische Schwerpunkte#

Christoph Mayerhofer

Meine erste Veröffentlichung fiel noch in die Zeit als Student. Meine Aufgabe war es, im Ausfahrtenbuch der Feuerwehrzentrale in Wien in einem bestimmten Zeitraum die Inanspruchnahme der Feuerwehr zum Löschen von Bränden herauszusuchen, die durch elektrische Bügeleisen verursacht sind, und eine kleine kriminologische Aufarbeitung der Fälle vorzunehmen. "Das elektrische Bügeleisen" erschien in der Schweiz in den Mitt. der Vereinigung kantonal-schweizerischer Feuerversicherungs-Anstalten 1957, Nr. 1, S. 21.

Nachdem mir das gelungen war, setzte mich mein Lehrer auf eine aktuelle Arbeit an, nämlich auf den Kraftfahrzeug-Diebstahl. Erst 1961 erschien das Ergebnis "Der Kraftfahrzeug-Diebstahl und verwandte Delikte" im Springer Verlag. Graßberger fand meine Ausführungen zur Motivation der Täter hervorragend - als Experte der Statistik allerdings hielt er einen Großteil meiner Zahlentabellen zurecht für nicht aussagekräftig und ich habe diese daher weggelassen. Mein Buch hat Anlass geboten, für die Strafverfolgung auf die Zustimmung des Geschädigten zu verzichten. Begründung: Die im Fahren ungeübten Diebe sind gemeingefährlich. Dieses Werk führte zu meiner Berufung in das BM für Justiz.

Aus dem in der Bibliothek des Kriminologischen Instituts gesammelten Unterlagen gestaltete ich ein anspruchsvolles Werk mit dem Titel "Die Beurteilung der Persönlichkeit des Rechtsbrechers durch den Strafjuristen". Erschienen ist die Abhandlung in zwei Folgen in der Richterzeitung 1969, S. 196 und 1970, S. 6.

Im Jahre 1954 wurde in Österreich eine Kommission unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Kadecka eingesetzt, um ein neues Strafgesetz zu formulieren. Das erregte die Aufmerksamkeit des katholischen Akademikerseelsorgers Msgr. Dr. Otto Mauer (bekannt als Experte für Moderne Malerei und Bildende Kunst), der zurecht erkannte, dass die staatliche Moral von der Moral der Katholischen Kirche nicht allzu weit entfernt sein sollte. Er hatte daher einen Arbeitskreis eingerichtet und mich als den Assistenten des angesehenen Prof. Graßberger gebeten, den Vorsitz zu übernehmen. Letzten Endes führte das dazu, dass die Österreichische Bischofskonferenz mich als Gesprächspartner dem Justizminister Dr. Broda empfahl. Zu einer solchen Begegnung ist es allerdings nie gekommen.

Also habe ich mich frühzeitig schon mit der Strafrechtsreform, die erst 1975 mit dem Strafgesetzbuch abgeschlossen war, aus christlicher Sicht beschäftigt und habe laufend in verschiedenen katholischen Publikationsorganen Aufklärungsbeiträge zum Thema verfasst, die vor allem leicht verständlich sein sollten.

So gibt es in der Folge (etwa nach ihrer Bedeutung gereiht) Beiträge in "Die Furche" 1976, Nr. 52/53, S. 5, "Der Volksbote" 1979, Nr. 45, S. 4, in "Staatsbürger", einer Beilage der "Salzburger Nachrichten" 1961, 2. Folge, S. 1, in den "blättern" 1960, XIV, S. 5-6, oder in "Der nächste Schritt" 1970, XVII, Heft 2, S. 2, und schließlich meine Ausführungen zum Stichwort "Strafrecht" im "Sozial-Lexikon" des Verlags Tyrolia & Styria 1981. Anspruchsvoller waren der Beitrag "Einbruch des Subjektivismus in das Strafrecht?" in "Wort und Wahrheit" 1960, Heft 11, S. 665, und vor allem mein Vortragsmanuskript für das Forum des Laienrates (FORUM OSTARRICHI) in Neuhofen/Ybbs "Gesetz und Gewissen = Recht und Schuld" am 25. August 2000.

Meine journalistische Begabung stellte ich in "Die Presse", Ausgabe 11./12. April 1970, S. 5, mit dem Artikel "Strafrechtsreform: Freie Bahn dem Sex?" unter Beweis.

Das Hauptwerk begann mit der Einladung durch meinen damaligen Sektionsleiter Dr. Franz Pallin (später Präsident des Obersten Gerichtshofs) bald nach meinem Eintritt in das BM für Justiz 1963, an der begonnenen Herausgabe von Gebert-Pallin-Pfeiffer "Das österreichische Strafrecht", bestehend aus einem Gesetzesteil mit Kommentierung und einem Entscheidungsteil zum Strafgesetzbuch, zur Strafprozessordnung und zu den strafrechtlichen Nebengesetzen, sowie an der Veröffentlichung aller einschlägigen Erlässe und Verordnungen mitzuwirken. Diese Werke erschienen schließlich in 6. Auflage bis zum Jahr 2016, bis dieses Werk vom Computer überholt wurde, der viel rascher auf dem Markt sein konnte, als jedes Printmedium.

Das Strafgesetzbuch erschien zuletzt 2009, die Strafprozessordnung in zwei Bänden 2013, die Nebengesetze in zwei Bänden und die Verordnungen und Erlässe in drei Bänden im Jahr 2016. Die letzten zwei Teile verfasste bereits mein Mitarbeiter OStA Dr. Harald Salzmann allein. Dieses umfangreiche Werk hat heute nur mehr historischen Wert.

Der letzte Teil meiner Veröffentlichungen besteht aus Früchten meiner beruflichen Tätigkeit im BM für Justiz, wobei meine Ausbildung bei Prof. Graßberger meinen Drang wachhielt, meine Erkenntnisse auch zu veröffentlichen. Einige Beispiele dafür:

  • Zur Problematik der strafrechtlichen Repression bei Verkehrsunfällen, ZVR 1970, 29,
  • Die Grenzen strafloser Verteidigung gegen die staatliche Strafverfolgung, ÖJZ 1973, 375,
  • Der Gebrauch von Schusswaffen durch Sicherheitsorgane, ÖJZ 1977, 449,
  • Die Freiheit der Kunst vor strafrechtlichen Eingriffen, ÖJZ 1984, 197 und 1987, 577,
  • Die Krise der Sicherheitsverwahrung, ÖJZ 1986, 489. Dieser Beitrag hat zur Abschaffung des § 23 StGB geführt.
  • Politische Aspekte der Wirtschaftskriminalität anhand einiger Beispiele aus Österreich. In: Haesler, "Politische Kriminalität und Wirtschaftskriminalität", Rüegsegger Verlag 1985, 69. Die Veröffentlichung erfolgte in der Schweiz, weil ich den Vortrag dort gehalten hatte.
  • Zur Effizienz des Strafrechts, Göppinger Festschrift 1989, 333,
  • Keine Mitschuld des Gläubigers an der Krida des Schuldners, ein Beitrag zur Beihilfe am Sonderdelikt, ÖJZ 1989, 238; s. auch ÖJZ 1986, 489.