Binnenmarkt#
Innerhalb der EU besteht seit dem 1. Januar 1993 der Binnenmarkt. Er bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, der sich im Fall der EU durch folgende vier Freiheiten auszeichnet: freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt ist eine der wesentlichen Grundlagen der Europäischen Union und entwickelte sich in Etappen: von der Zollunion 1968 über die Einheitliche Europäische Akte 1986, die die Verwirklichung des Binnenmarktes als wichtiges Ziel erklärte, bis zur Umsetzung des Binnenmarktes ab 1993.
Quelle: Demokratiezentrum Wien