Euthanasie#
Auf der Basis der "Nürnberger Rassengesetze" sowie des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurde von den Nationalsozialisten ein eigenes Programm zur Vernichtung von, wie sie es nannten, "lebensunwerten Lebens" ausgearbeitet. Der Begriff lebensunwertes Leben war ein sehr breit gefächerter: Er inkludierte geistig oder körperlich behinderte Kinder und Erwachsene, politische GegnerInnen, so genannte "Asoziale" und "Arbeitsscheue"; all jene, die dem Ideal der "deutschen Herrenrasse" nicht entsprachen. Sie wurden in eigenen Anstalten interniert, zwangssterilisiert oder in Konzentrationslager deportiert.
Ab 1939 wurde in eigenen Euthanasieanstalten mit der Tötung geistig und körperlich behinderter Kinder begonnen. Später folgte die als "Sterbehilfe" getarnte Tötung von InsassInnen von Heil- und Pflegeanstalten mittels Injektionen, Giftspritzen, aber auch durch Gas. Insgesamt wurden etwa 30 "Kinderfachabteilungen" geschaffen, wie etwa "Am Spiegelgrund" in Wien, aber auch ehemalige Heil- und Pflegeanstalten wurden zu Euthanasieanstalten umfunktioniert, wie etwa Hartheim bei Linz.
Quelle: Demokratiezentrum Wien