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Cognomen#

Personen mit römischem Bürgerrecht hatten gewöhnlich drei Namen. 1. Praenomen(Vorname), z.B. Caius, Lucius, Marcus. Frauen geben, zumindest auf Inschriftsteinen, meist kein Praenomen an.

2. Gentile (Familienname). In den Provinzen sind die kaiserlichen Gentile, z.B. Iulius, Claudius, Flavius, Ulpius, Aelius, Aurelius ein Kriterium, wann eine Familie das Bürgerrecht erhalten hat.

3. Cognomen (Beiname), z.B. Primus, Maximus, Secundina, Florentina, das vor allem zur Unterscheidung von sonst gleichnamigen Personen diente. Das war notwendig, weil nicht nur viele Familien denselben Gentilnamen führten, sondern auch in manchen Familien bestimmte Praenomen immer wieder vergeben wurden.