Praenomen#
Personen mit römischem Bürgerrecht hatten gewöhnlich drei Namen. 1. Praenomen (Vorname), z.B. Caius, Lucius, Marcus. Frauen geben, zumindest auf Inschriftsteinen, meist kein Praenomen an. Bestimmte Vornamen wurden in manchen Familien immer wieder benützt.
2. Gentile (Familienname). In den Provinzen sind die kaiserlichen Gentile, z.B. Iulius, Claudius, Flavius, Ulpius, Aelius, Aurelius ein Kriterium, wann eine Familie das Bürgerrecht erhalten hat.
3. Cognomen (Beiname), z.B. Primus, Maximus, Secundina, Florentina, das vor allem zur Unterscheidung von sonst gleichnamigen Personen innerhalb einer Familie diente.