Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Praenomen#

Personen mit römischem Bürgerrecht hatten gewöhnlich drei Namen. 1. Praenomen (Vorname), z.B. Caius, Lucius, Marcus. Frauen geben, zumindest auf Inschriftsteinen, meist kein Praenomen an. Bestimmte Vornamen wurden in manchen Familien immer wieder benützt.

2. Gentile (Familienname). In den Provinzen sind die kaiserlichen Gentile, z.B. Iulius, Claudius, Flavius, Ulpius, Aelius, Aurelius ein Kriterium, wann eine Familie das Bürgerrecht erhalten hat.

3. Cognomen (Beiname), z.B. Primus, Maximus, Secundina, Florentina, das vor allem zur Unterscheidung von sonst gleichnamigen Personen innerhalb einer Familie diente.