Gentile#
Alternativ auch: Nomen Gentile#
Personen mit römischem Bürgerrecht hatten gewöhnlich drei Namen. 1. Praenomen (Vorname), z.B. Caius, Lucius, Marcus. Frauen geben, zumindest auf Inschriftsteinen, meist kein Praenomen an.
2. Gentile (Familienname). In den Provinzen sind die kaiserlichen Gentile, z.B. Iulius, Claudius, Flavius, Ulpius, Aelius, Aurelius ein Kriterium, wann eine Familie das Bürgerrecht erhalten hat. Auch aus den Hilfstruppen entlassene Soldaten erhielten den Gentilnamen des regierenden Kaisers. Freigelassene Sklaven trugen den Familienamen ihres ehemaligen Herren.
3. Cognomen (Beiname), z.B. Primus, Maximus, Secundina, Florentina, das vor allem zur Unterscheidung von sonst gleichnamigen Personen innerhalb einer Familie diente.