Landeshymne Tirol#
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Leopold Knebelsberger war ebenfalls ein Lehrerssohn. Am 15. September 1814 in Klosterneuburg geboren, absolvierte er sein Musikstudium unter anderem bei Konradin Kreutzer in Wien. Nachdem er in einer Sängergesellschaft mitgewirkt hatte, gründete er 1849 eine eigene Gruppe, mit der er ausgedehnte Reisen nach Norddeutschland, Russland und auch Österreich (Innsbruck 1859) machte. Es gibt verschiedene Ansichten darüber, wo Knebelsberger auf das Gedicht Mosens stieß. Nach einer Meinung habe er 1844 das Gedicht in einer Dresdner Zeitung entdeckt, nach einer anderen Version habe er die Melodie in Hart im Zillertal komponiert, nach einer dritten Lesart war er mit dem Dichter persönlich bekannt und kam so dazu, unter Verwendung alter Volksweisen dem Text die äußerst wirkungsvolle Melodie zu unterlegen. Wie dem auch sei, zehn Jahre später, 1855, brachte er mit seinen Sängern dem in Oldenburg im Ruhestand lebenden Julius Mosen unangemeldet ein Ständchen dar. Dass sich daraus eine Freundschaft entwickelte, ist fast selbstverständlich. Leopold Knebelsberger starb am 30. Oktober 1869 in Riga. Er hinterließ über 270 volkstümliche Lieder und Instrumentalstücke.
Mit der bei österreichischen Landeshymnen nicht ungewöhnlichen Verzögerung von rund hundert Jahren beschloss der Tiroler Landtag am 2. Juni 1948 das folgende Gesetz, LGVB1. 1948/1 vom 31. August:
§ 1.Das Andreas-Hofer-Lied nach den Worten von Julius Mosen und nach der Weise von Leopold Knebelsberger gilt als Tiroler Landeshymne.
§ 2.Text und Melodie des Andreas-Hofer-Liedes bilden ein untrennbares Ganzes. Es ist daher verboten, seinen Text nach einer anderen Melodie und zu seiner Melodie einen anderen Text zu singen. Dieses Verbot gilt auch für Texte und Melodien, die dem Andreas-Hofer-Lied ähnlich sind und nur unwesentlich davon abweichen.
§ 3. Das Andreas-Hofer-Lied darf nur bei Veranstaltungen und Feiern gesungen und gespielt werden, die seiner Würde als Landeshymne entsprechen.
§ 4. Übertretungen der Bestimmungen dieses Gesetzes werden von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bundespolizeibehörde) mit Geldstrafen bis 1000 Schilling oder mit Arrest bis vier Wochen bestraft.
Wie man sieht, nahm der Landesgesetzgeber seine Sache sehr ernst, indem er den Gebrauch eines von Nicht-Tirolern geschriebenen, zum Volkslied gewordenen Stückes auf bestimmte Gelegenheiten einschränkte und jede Abweichung davon unter empfindliche Strafe stellte. Wir haben hier der in Österreich einmaligen Fall von frühen Schutzbestimmungen für eine Hymne.
Die schwermütige, feierliche Melodie ist durch einen langsamen Marschrhythmus gekennzeichnet, der durch den punktierten Rhythmus jeweils am Anfang eines Taktes noch mehr betont wird. Durch die bequemen Intervalle ist das Andreas Hofer-Lied als Hymne gut singbar.
Die inoffizielle Hymne Südtirols ist das bekannte Südtirollied ("Bozner Bergsteigerlied")
Südtiroler Bergsteigerlied auf YouTube
Quellen#
- Franz Grasberger, Die Hymnen Österreichs. Tutzing 1968, 185 f.
- A. J. Friedrich Zieglschmid, Das Andreas-Hofer-Lied: Zur Geschichte seiner Melodie, Modern Philology, Vol. 26, No. 3 (Feb., 1929), pp. 327-336. Published by: The University of Chicago Press