Was mein Recht ist#
von Martin KruschePeter Reisch, der Sohn des Weltreisenden Max Reisch, war mehr als konsterniert, eines der Expeditionsfahrzeuge seines Vaters plötzlich als Modell in 1:43 im Handel vorzufinden. Es kostet über 80,- Euro, nutzt Namen und Ausstattungsdetails des Originals, verwertet also ein Unikat, eine individuelle Geschichte, einen Familiennamen, das Stück der Biographie eines konkreten Menschen.
Peter Reisch wurde dazu nicht um Erlaubnis gefragt, es gibt keinen Deal zwischen den Geschäftsleuten, die das durchziehen, und der Familie Reisch. Das ist nicht bloß eine tiefe Respektlosigkeit, ein Affront, das verletzt mindestens Persönlichkeitsrechte, sehr wahrscheinlich mehr.
Freilich hat man gewöhnlich nur jene Rechte, die man auch durchsetzen kann. Das ist in einem Rechtsstaat mit einem Verfahrensrisiko behaftet und verlangt Anstrengungen, die einen Kraft wie Lebenszeit kosten. Reisch müßte einen Prozeß anstreben, um diese Sache zurechtzurücken. Worum geht es da?
Wir unterscheiden zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht. Wer etwas erschafft, kreiert, macht, ist dessen Urheberin oder Urheber. Daran kann nicht gerüttelt werden. Eine Zeichnung, eine Figur, ein Foto, eine bestimmte Textzeile, was auch immer nach geltendem Recht als eigenständiges Werk anerkannt wird, hat eine konkrete Urheberschaft, die gesetzlich geschützt ist.
Das Urheberrecht ist logischerweise unveräußerlich, kann also nicht auf jemanden übertragen werden. Ich kann als Urheber jemandem aber die Nutzung meines Werkes erlauben. Nutzungsrecht, Copyright, wenn Sie mich fragen, werde ich Ihnen eine Werknutzung entweder erlauben oder verbieten.
Ich kann Ihnen dieses Recht schenken oder dafür eine Gegenleistung verlangen. Die Werknutzung kann befristet, eingeschränkt, oder umfassend freigegeben werden. Sollten Sie zum Beispiel ein Foto, das ich gemacht habe, im Internet publizieren, ohne daß ich davon weiß, ist das eine rechtswidrige Werknutzung. Das kann für Sie sehr teuer werden.
Es gibt allerdings verschiedene Modi, die Werknutzung generell zu erlauben. Hält man diese Regeln ein, muß man nicht fragen. Ich könnte ein Foto zur beliebigen Nutzung völlig freigeben, also zur Public Domain erklären. Oder ich lege Bedingungen fest, wonach Sie eines meiner Werke nutzen dürfen. Da hat sich im letzten Jahrzehnt ein breites Spektrum an Möglichkeiten herauskristallisiert.
Ein Beispiel. Altmeister Johann Puch wurde am Grazer Zentralfriedhof begraben. Dort findet man ein markantes Portrait des Unternehmers, welches viele Fans vielleicht noch nie gesehen haben. Dieses Grab ist von meinem Wohnort rund 30 Kilometer entfernt, also leicht erreichbar. Daher habe ich, ein Foto gemacht und auf Wikipedia unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 freigegeben, denn für viele Menschen ist die Reise nach Graz sicher zu aufwendig.
Das bedeutet, dieses Bild gehört nun zu den Creative Commons, dessen Nutzungsbedingungen unter „Attribution-ShareAlike 3.0 Unported“ definiert sind. Die Bedingungen sind international anerkannt und können hier nachgelesen werden: (Link)
Peter Reisch hat das Fahrzeug seines Vaters und dessen Namen sowie die dazugehörige Geschichte definitiv nicht freigegeben. Wenn nun so ein Fahrzeug-Modell verkauft wird und die Händler dabei auf Max Reisch verweisen, dann bedeutet das, Peter Reisch wurde hintergangen und jemand nutzt dieses historische Motiv ohne Rechtsgrundlage.
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