Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Bild 'Episode_65c'

Der 8. Mai 2026: Das Neutralitätsgesetz#

(Martin Krusche)#


Die letzten Jahre waren von Polemiken erfüllt, was alles angeblich rund um unsere Neutralität zu beachten und zu tun sei. Da wurde gerne behauptet, diese oder jene Interessensgruppe sei bemüht, die Neutralität abzuschaffen, während andere Formationen sich hervortaten, als angeblich „einzige“ Kräfte für deren Erhalt einzustehen.

Ich habe zu all dem auch Kommentare aus den Reihen des Kulturvölkchens gelesen und durfte bestaunen, wie etwa kühn und ohne valide Belege behauptet wurde, Österreichs Bundespräsident sei ein „Totengräber der Neutralität“. Aber was genau ist der Fall?

Ich sehe eine bedauerliche Unschärfe in all dem Gezänk, während erst einmal anzuerkennen wäre: Diese Neutralität ist selbstgewählt. Wir haben sie uns selbst auferlegt. Also könnte sie prinzipiell auch abgeschafft werden, falls es dafür gute Gründe gibt.

Demnach wäre es wünschenswert, eine Debatte auf der Höhe der Zeit zu führen, was denn jetzt unsere Neutralität nach innen und nach außen können soll, wie wir das folglich umsetzen möchten. Ich habe mich jenem Teil der Debatte angeschlossen, in dem erörtert wird, was uns eine glaubhafte, nützliche und wehrhafte Neutralität einbringen könnte.

So oder so, sollte jeder öffentlichen Äußerung zum Thema erst einmal die Lektüre des Gesetzes vorangegangen sein. Damit könnte all das Gefühlte in gängigem Geschwätz aus der Debatte genommen werden, um eine Konzentration auf brennende Aufgabenstellungen voranzubringen.

Was steht denn genau im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs? Das ist StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. RV 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.) Es ist leichte Lektüre eines gut überschaubaren Textes. Zitat:

Der Nationalrat hat beschlossen:#

Artikel I.#

  • (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
  • (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II.#

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.