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Lärmschutz#

In Österreich gibt es kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm. Der Schutz vor oder die Bekämpfung von Lärm ist eine Querschnittsmaterie und liegt bei unterschiedlichen Behörden. Es gibt viele Gesetze und Verordnungen auf verschiedenen Ebenen, die im Zusammenhang mit anderen Verwaltungsangelegenheiten stehen.

Beispiele hierfür sind auf Bundesebene: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz; und auf Landesebene: Landes-Sicherheitspolizeigesetze, Raumordnungsgesetze, Bauordnungen.

Lärmschutzmaßnahmen bestehen aus Maßnahmen, die Lärm vermeiden oder vermindern (z. B. lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Einsatz von leiseren Geräten). Dazu gibt es zahlreiche Bestimmungen über Lärmemissionen und -immissionen. Bei der Wahrnehmung von Lärm kommt es nicht nur auf die Dezibelzahl an, Lärm hängt zu einem Großteil auch vom subjektiven Empfinden ab. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass eine dauerhafte Lärmbelastung über 85 Dezibel zu einer Hörminderung führt. Neben der Altersschwerhörigkeit ist die Lärmschwerhörigkeit zweithäufigste Ursache für eine Hörbeeinträchtigung. Neben der körperlichen Beeinträchtigung belastet uns Lärm und führt zu einem erhöhten Stresspegel. Berufstätige, die einer Dauerlärmbelasteng ab 85 Dezibel ausgesetzt sind, müssen einen Gehörschutz tragen. Unternehmen müssen strenge Auflagen zum Arbeitnehmerschutz erfüllen, die der Prävention von Hörschäden dienen.

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