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Aussegnung#

Traditionsgemäß führte der erste Ausgang der Mutter nach einer Geburt - oft unabhängig von der Taufe - in die Kirche. Patin und Hebamme begleiteten sie zum "Vorsegnen" durch den Priester. Es gab ein Festmahl und kleine Geschenke, sowohl der Eltern für Verwandte, als auch dieser für das Kind. 

Dem Brauch liegt die biblische Vorstellung der kultischen Unreinheit nach dem alttestamentarischen Gesetz zu Grunde (Lev. 12,1-8): 40 Tage nach der Geburt eines Sohnes bzw. 80 Tage nach der Geburt einer Tochter mussten die Eltern ein Schaf bzw. Tauben opfern. Daran erinnert das christliche Fest "Darstellung des Herrn" (Mariä Lichtmess) am 40. Tag nach Weihnachten an den Tempelgang der Gottesmutter. 

Im Rituale Romanum von 1614, in dem die Aussegnung nicht vorgeschrieben ist, steht die Danksagung im Mittelpunkt. Hingegen ist in Ritualen des 18. Jahrhunderts von der "Reinigung" die Rede. Im 1979 erschienenen Benediktionale findet man einen Segen für die Mutter, der den Taufritus abschließt und, wie es heißt, den früheren Muttersegen ablöst.

Ledigen Müttern blieb der kirchliche Segen verwehrt. Sie mussten "über den Besen springen". Die Redensart erinnert an eine Ehrenstrafe, bei der die betroffenen Personen (z.B. Diebe) zuerst einen Besen um die Kirche tragen mussten und dann von jedem damit geschlagen werden konnten. 

Im Brauch der evangelische Kirche wurde der erste Kirchgang oft mit der Taufe verbunden und die Gemeinde zur Fürbitte eingeladen. "Aussegnung " wurde dort auch der Segen über den Sarg beim Verlassen des Trauerhauses genannt, im Gegensatz zur "Einsegnung" am Grab.


Quellen: 
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 50
Benediktionale. Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebiets. Freiburg/Br. 1989. S. 91
Die Bibel. Einheitsübersetzung. Freiburg/Br. 1980. S. 93
Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin 1927/1987. Bd. 1/Sp. 729 f.
Protokolle zur Liturgie (Hg. Rudolf Pacik und Andreas Redtenbacher). Würzburg 2008. Bd. 2/S. 163