Gewerbe, unehrliches#
Eine Reihe von Berufen galt als rechtlos und verachtet, wie Scharfrichter, Gerichtsdiener, alle, die mit einer Richtstätte zu tun hatten, Totengräber und Schinder. Sie und ihre Familien waren aus der Gesellschaft ausgeschlossen, Umgang und jede Berührung mussten gemieden werden.
Andere Gewerbe zählten deshalb zu den unehrlichen, weil sie auf dem Lande von Unfreien ausgeübt wurden, wie Kesselflicker, Schäfer (noch im 18. Jahrhundert), Leinenweber, Töpfer, Trompeter und Zöllner. Auch Marktschreier, Gaukler und Fahrende Leute wurden als rechtlos angesehen. Diese schon im Sachsenspiegel (13. Jahrhundert) erwähnten Gruppen konnten sich auch später keiner Achtung erfreuen.
Müller arbeiteten oft außerhalb des Ortsgebiets. Das Klappern der Mühle bei Tag und Nacht ließ sie als unheimlicher Ort erscheinen. Andererseits waren die Bauern von ihrem Gewerbe abhängig. Müller, die als "unehrlich" galten, hatten die Möglichkeit, sich zu ehrlichen Personen erklären zu lassen.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S.845
Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin 1937/1987. Bd. 8/Sp. 1398 f.
Bild:
Scharfrichter waren ein typisches Unehrliches Gewerbe. Die Federzeichnung von Emil Hütter, um 1850, zeigt die ehem. Hinrichtungsstätte "Rabenstein", Wien 9, Schlickplatz. Slg. Wolf