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Von Henkern und Abdeckern#

Sie kamen mit toten Menschen und toten Tieren in Kontakt. Daher galten die Berufe der Scharfrichter und Abdecker im Mittelalter als ehrlos und sie mussten am Rande der Städte wohnen.#


Von Robert Engele mit freundlicher Genehmigung der Kleinen Zeitung


Scharfricher mit seinen Knechten, Holzschnitt um 1545
Scharfricher mit seinen Knechten, Holzschnitt um 1545 (KK)

Als Abdecker, Wasenmeister oder Schinder wurden jene Personen bezeichnet, die im Mittelalter für die Beseitigung und Verwertung von Tierkadavern zuständig waren. Ihr Gewerbe galt als anrüchig und „unehrlich“, was so viel wie ehrlos, nicht angesehen bedeutete. Meist waren Scharfrichter die Besitzer oder Pächter von Abdeckereien und ließen ihre Knechte die ekelhafte und stinkende Arbeit des Abdeckens (Abhäutens) verrichten. Durch diese Verwertung wurden Fette, Leim, Seife, Knochenmehl, Bleichmittel und Viehfutter gewonnen, berichtet Rudi Palla in seinem Buch „Verschwundene Arbeit“.

Wie das Abdecken galt auch das Amt der Scharfrichter als „unehrlich“. Als ehrlos wurde aber auch jeder betrachtet, der mit ihnen - auch unwissentlich - getrunken oder gegessen hat. Auch das Berühren oder Beseitigen von Aas oder toten Tieren galt als unwürdig. Das durfte nur der Abdecker gegen Bezahlung, der aber wie der Henker am Rande oder außerhalb der Stadt wohnen musste. Ein Scharfrichter war ursprünglich ein privater Dienstleister, der auch die Bordelle und Spielhöllen überwachte. Später war er nur noch für die Durchführung der Gerichtsurteile zuständig - von der Folter bis zur Hinrichtung.

Seit 1510 war er in der Steiermark dem Bannrichter unterstellt und damit Landesbeamter. Den Bannrichter muss man sich als Reiserichter vorstellen, der bei allen Landgerichten in der Steiermark Strafverfahren durchführte. Und der Scharfrichter reiste stets mit. 1528 erhielt er 96 Pfund Pfennige Besoldung im Jahr, dazu kamen die Taxen, die bei Hinrichtungen und Folter zu entrichten waren. Da der steirische Henker besonders häufig Urteile des Stadtgerichts Graz auszuführen hatte, erhielt er einen Teil seines Gehalts und die Wohnung vom Magistrat der Landeshauptstadt, schreibt Elisabeth Schöggl-Ernst in der „Geschichte der Stadt Graz“, Band 1. Dieses Wohnhaus des Henkers stand in der heutigen Raubergasse am Rande der Stadtmauer neben dem Reckturm in Höhe des heutigen Amtshauses. Und da sich hier auch das Freudenhaus befand, war es sozusagen die Ecke der „unehrlichen“ Gewerbe.

In Wirtshäusern und Kirchen erhielt der Scharfrichter einen eigenen Platz, der von den übrigen möglichst weit entfernt war. Auch Gegenstände seines Berufs waren verfemt. Andererseits schrieb man ihnen magische Kräfte zu. So wurden Späne vom Galgen, Faserteile vom Strick, aber auch Körperteile der Hingerichteten (vor allem Finger) gerne gekauft. Durch den geschickten Umgang mit Folterwerkzeugen wusste der Henker auch sehr gut über die menschliche Anatomie Bescheid. Daher fragte ihn die Bevölkerung bei äußeren Wunden ganz offiziell um Rat. Ja, ein Henker benötigte schon eine gute Schulung, daher nahm er immer wieder Lehrlinge auf und bildete sie aus. „Geübt wurde zuerst an Rüben, dann in der Abdeckerei an Hunden und Ziegen und zuletzt am Menschen“, weiß Schöggl-Ernst zu berichten. Und wenn der Lehrling ausgelernt hatte, erhielt er einen Meisterbrief. Zur Kennzeichnung seines Berufs hatte der Scharfrichter einen roten Flor am Hut, eine Halskrause und war schwarz gekleidet. Bei Hinrichtungen trug er meist eine Kapuze, aber nicht um anonym zu bleiben, sondern um sich vor dem bösen Blick der Verurteilten zu schützen.

Die Hinrichtung von Graf Tattenbach am 1. Dezember 1671 im Grazer Rathaus. Kupferstich von 1672
Die Hinrichtung von Graf Tattenbach am 1. Dezember 1671 im Grazer Rathaus. Kupferstich von 1672 (KK)

Weil die Henker gesellschaftlich ausgestoßen waren, entstanden in vielen Städten Scharfrichterfamilien, die von Generation zu Generation ihren Beruf weitergaben und auch untereinander heiraten mussten. Eine bekannte Grazer Henkerdynastie war die Familie Moser. 1642 ist ein Veit Moser aktenkundig. Ihm folgte sein Sohn Hans, der bis 1679 sein Handwerk ausübte. Er war aber berüchtigt für seine unsichere Hand bei Hinrichtungen, da er zu tief in die Flasche schaute. Vor allem seine stümperhafte Hinrichtung des Grafen Hans Erasmus von Tattenbach, der mit ungarischen und kroatischen Magnaten einen Aufstand gegen den Kaiser angezettelt hatte, erregte großes Aufsehen. Am 1. Dezember 1671 agierte er im Grazer Rathaus derart ungeschickt, dass Tattenbachs Kopf erst nach dem dritten Schwerthieb fiel. Nach Mosers Tod führte seine Witwe den Betrieb mit Hilfe eines „Halbmeisters“ fort, der für die grobe Arbeit zuständig war. Ihr Sohn Hans Adam wurde 1696 Grazer Scharfrichter und auch seine Frau Eva führte nach dessen Tod die Geschäfte weiter - wiederum mit einem „Halbmeister“ namens Andreas Grill.

So ein Scharfrichter war ein vielbeschäftigter Mann, denn neben Hinrichtungen gab es bis zur Josephinischen Strafgesetzgebung jede Menge grausamer Strafen auszuführen. „So wurden dem Meineidigen die Schwurfinger abgehackt, Münzfälscher wurden wie Hexen und Zauberer verbrannt, Vergewaltiger konnten ebenso wie Räuber enthauptet werden, Kupplern drohte das Abschneiden der Ohren, Giftmörder wurden gerädert oder ertränkt, Kindesmörderinnen wurden lebendig begraben oder gepfählt, schwerer Diebstahl konnte mit Ausstechen der Augen, Abhacken der Hand oder mit dem Galgen bestraft werden“, heißt es in der „Geschichte der Stadt Graz“. Dabei galt die Todesstrafe am Galgen als ganz besonders schimpflich, denn der Gehenkte blieb zur Abschreckung so lange am Galgen, bis ihn die Raben gefressen hatten. Aber dafür gab es auch Ausnahmen: So ließ die Regierung alle neben der Hauptstraße Gehenkten von den Galgen entfernen, als Maria Theresia zur Erbhuldigung nach Graz fuhr - um der jungen Herrscherin den furchtbaren Anblick zu ersparen.

Weiterführendes#

  • Scharfrichter in: Verschwundene Arbeit, R. Palla, Christian Brandstätter Verlag, 2010


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© "Damals in Graz", Dr. Robert Engele