Sicherheitsgurt#
Sonderpostmarke
Ein Aufprall mit einem Fahrzeug auf ein Hindernis entspricht bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h einem Aufprall nach freiem Fall aus 1,6 Metern Höhe, bei 40 km/h einem aus 6,3 Metern Höhe, bei 80km/h ist es vergleichsweise ein Aufprall nach 25 Metern freiem Fall. Das Bewußtsein, dabei den sicheren Tod zu finden, ist allerdings beim freien Fall wesentlich ausgeprägter als bei Autofahrern, die mit diesen Geschwindigkeiten in Unfälle verwickelt werden. Noch 1975 waren nur in jedem zweiten Auto Sicherheitsgurten eingebaut, und davon verwendeten ihn wiederum lediglich 40 Prozent der Autofahrer. Der Gefährlichkeit eines Aufpralles mit hoher Geschwindigkeit liegt ein physikalisches Gesetz zugrunde, das Trägheitsgesetz. Danach verharrt ein Körper im Zustand der Ruhe oder gleichförmiger Bewegung in geradliniger Bahn, falls nicht Kräfte auf ihn einwirken, die ihn zwingen, diesen Zustand zu ändern. Dieses trockene physikalische Gesetz begründet die Notwendigkeit des Sicherheitsgurtes. Seit den siebziger Jahren hat sich auch durch gesetzliche Bestimmungen die Einstellung der Autofahrer zum Sicherheitsgurt wesentlich verändert. Diese Sonderpostmarke sollte mithelfen, ein stärkeres Bewußtsein für diese Sicherheitseinrichtung im modernen Straßenverkehr zu bewirken.