800-Jahr-Jubiläum der Georgenberger Handfeste#
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Am 17. August 1186 trafen sich Herzog Leopold von Österreich und Herzog Ottokar von Steir, begleitet von einem großen Gefolge hoher Adeliger und Dienstmänner,
vor der kleinen Kirche auf dem Georgenberg in Enns. Sie haben wohl bewußt diesen Ort an der Enns ausgewählt, weil hier die eindeutige Grenze zwischen Österreich
und Steir verlaufen ist. Bei diesem Treffen wurde jene Urkunde veröffentlicht, die die Rechte der Steiermark festhielt, in der Sprache jener Zeit als "Georgenberger Handfeste" benannt. Sie besagte unter anderem, daß das Herzogtum Steier(mark) als eigenständiges Land bestehen bleibt und dem Herzogtum Österreich nicht unterstellt werden kann. Die steirischen Ministerialen hatten das Privileg, direkt an den Kaiser zu appellieren, wenn ihre Rechte vom Herzog verletzt werden. Sie haben ferner das Recht zum freien Verkauf ihrer Güter und das Recht der weiblichen Erbfolge. Sie dürfen Güter an Kirchen und Klöster schenken oder Eigenkirchen errichten. Sie werden von manchen Steuern befreit, die in Österreich üblich gewesen sind, und vieles mehr. Die Urkunde stellt das bei weitem älteste Landrecht Österreichs dar und ist bis in das 18. Jahrhundert in ihren wesentlichen Punkten aufrechterhalten und von allen Landesfürsten bestätigt worden. Die "Georgenberger Handfeste" hat für die Steiermark mindestens ebenso große Bedeutung gehabt wie das Privilegium Minus für das Herzogtum Österreich. Das Markenmotiv zeigt eine Ansicht der Stadt Enns von Osten und die Siegel der Vertragspartner.