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10 Jahre Volksanwaltschaft#

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Mit der Aufnahme der Tätigkeit der Volksanwaltschaft am 1. Juli 1977 wurde in Österreich eine Verbesserung der Verwaltungskontrolle und des Rechtsschutzes für den Einzelnen verwirklicht. Die Volksanwaltschaft ist durch Verfassungsgesetz zur Prüfung behaupteter Mißstände im Bereich der Bundesverwaltung berufen, wenn dem Betroffenen ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Unabhängig davon ist die Volksanwaltschaft zur Prüfung vermuteter Mißstände in der Verwaltung auch ohne konkreten Antrag einer betroffenen Person berufen. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Volksanwälte in Ausübung ihrer Prüfungstätigkeit ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, von denen jeweils eines den Vorsitz ein Jahr hindurch ausübt. Die Funktionsperiode beträgt sechs Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl zulässig ist. Die Einbindung des politischen Kräfteverhältnisses im Parlament in die Volksanwaltschaft erfolgt dadurch, daß ihre Mitglieder vom Nationalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptauschusses gewählt werden. Das Markenmotiv zeigt das Amtsgebäude der Volksanwaltschaft, das Palais Rottal, in Wien.


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