Rechte des Kindes#
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Im Sommer 1992 wurde die "Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes" von Österreich unterzeichnet. Über hundert Staaten haben sich damit verpflichtet, grundlegende Kinderrechte zu garantieren, die vom Verbot der Kinderarbeit und dem Schutz vor Mißbrauch bis zum Recht auf Schulbildung reichen. Viele Diskussionen gingen der Annahme des Textes der Konvention voraus. Immerhin dauerte es fast zehn Jahre, bis sich am 20. November 1989 die Generalversammlung der UNO dazu entschließen konnte. Zielsetzung dieses internationalen Vertragswerkes ist es, nicht nur Kindern grundlegende Rechte zu garantieren, sondern auch weltweit eine verstärkte Bewußtseinsbildung in diesem Bereich zu erreichen. Eine Vielzahl von Initiativen trug nach der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages in Österreich dieser Zielsetzung Rechnung.