150 Jahre Österreichische Bundesgendarmerie#
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Die Gendarmerie ist in ihrem Ursprung eine französische Institution. Ab 1791 war die Gendarmerie in Frankreich für den Sicherheitsdienst zuständig. Aus dieser Zeit stammt auch das heute noch getragene Kopfabzeichen der Gendarmerie – „die flammende Granate“. Durch die napoleonischen Kriege wurde diese Institution in ganz Europa eingeführt. Am 8. Juni 1849 bewilligte Kaiser Franz Josef I. die Aufstellung einer Gendarmerie für ganz Österreich-Ungarn. In der Nachkriegszeit war die Gendarmerie eine der wenigen staatlichen Organisationen der jungen Republik Österreich, die unter der Wucht der Veränderungen nicht zusammenbrach. Das Ende der Besatzungszeit, die friedlichen Verhältnisse in Österreich und der wachsende Wohlstand, gaben der Gendarmerie die Gelegenheit zu einer konstanten Weiterentwicklung. Mit der Ostöffnung kamen neue Herausforderungen auf sie zu. Die Organisation der Gendarmerie wurde umgestaltet und auf moderne Erfordernisse ausgerichtet. Durch viele Maßnahmen, wie der Präsenz der Gendarmen im Außendienst, konnte die Kriminalität reduziert werden. Im Rahmen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union wurde eine „Grenzgendarmerie“ aufgestellt, die den Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet. Im Jubiläumsjahr hat die Österreichische Bundesgendarmerie einen Personalstand von fast 15.000 Bediensteten. Diese sind für die Sicherheit von ca. zwei Drittel aller Österreicher auf 98 Prozent des österreichischen Staatsgebietes zuständig.