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150 Jahre Denkmalschutz in Österreich#

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Im Jahr 1850 unterbreitete Innenminister Bruck Kaiser Franz Joseph I. den Vorschlag, die Erhaltung der Baudenkmale in die Hände des Staates zu legen. Mehrere europäische Staaten hatten bereits ähnliche Stellen eingesetzt. Der Organisationsentwurf für den Vorläufer der österreichischen Denkmalschutzbehörde stammt von Eduard Melly. Bereits am 31. Dezember 1850 erteilte der Kaiser seine Zustimmung zur Einrichtung der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale. Ab 1856 gab die Central-Commission zwei Periodika heraus, die bis heute vom Bundesdenkmalamt ediert werden und als "Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege" und "Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte" erscheinen. 1923 trat das Denkmalschutzgesetz in Kraft, wodurch Denkmalschutz und Denkmalpflege in Gesetzgebung und Vollzug Bundessache wurden. Das Gesetz nahm die bis heute gültige Begriffsbestimmung vor - Denkmäler sind von Menschen geschaffene, unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Ob ein solches Interesse besteht, entscheidet das Bundesdenkmalamt, dem auch die Wahrnehmung und Pflege des Weltkulturerbes obliegt: die Schlossanlage Schönbrunn, die Salzburger Altstadt, die Kulturlandschaft Hallstatt - Dachstein - Salzkammergut und die Semmeringbahn wurden bereits in die von der UNESCO geführten Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.


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