Das Wurmschachern und der Kaiserwald#
Wie Wundschuh und der Kaiserwald zu ihren Namen kamen und schließlich der Kaiser seinen ganzen Wald verkaufen musste.#
Von Robert Engele mit freundlicher Genehmigung der Kleinen Zeitung
Wenn heute am Hauptplatz von Wundschuh wieder das traditionelle „Wurmschachern“ mit Speis und Trank, Musik und Spiel stattfindet, werden sich viele Besucher fragen, was denn dieser Name bedeuten soll. Um das zu klären, müssen wir weit in die Geschichte des Landes zurückschauen, denn der Name hängt mit dem ursprünglichen Ortsnamen von Wundschuh zusammen, der „Wurmschach“ lautete, was „Schlangenwald“ bedeutet. Schach war mittelhochdeutsch für „einzeln stehender Wald“ und „Wurm“ stand für Schlange.
Auch die Entstehung des heutigen Namens Wundschuh ist dem Biss giftiger Schlangen zuzuschreiben, denn einst gab es dort ein waldartiges Sumpfgebiet als Teil des Kaiserwalds, in dem gefährliche Schlangen lebten. Die ersten Bewohner mussten sich bei ihren Rodungsarbeiten mit hohen Schuhen, die aus dicken Fellen hergestellt waren, vor dem Wundbiss der Schlangen schützen. Diese Leute wurden daher als „Wundschuher“ bezeichnet, berichtet die Wundschuher Gemeindezeitung.
Im Jahr 1292 wird in einer Urkunde des Stiftes Rein der Name „Wrmschach“ erstmals genannt, weil ein Konrad de Wrmschach eine Hube zu Zwaring um sieben Mark Silber dem Stift Rein verkauft hat. Und in einer päpstlichen Bulle des Jahres 1230, in der alle Orte angeführt werden, in denen das Nonnenkloster Göß Besitzungen und Untertanen hatte, scheint auch „Wrmscah“, also Wundschuh, auf. Die Schreibung des Ortsnamens hat sich im Laufe der Jahrhunderte stark verändert von Wrmscah (1230) über Womschach (1300), „in Marchia est villa nomine Wurmtschach“ (1331) bis Wrmschach (1395) Und das 1965 verliehene Wappen der Gemeinde zeigt eine „schwarze, goldgekrönte, rotbezungene Schlange“ zwischen zwei Fichtenbäumen, was eindeutig auf den alten Schlangenwald hinweist.
Doch auch der erwähnte naheliegende Kaiserwald - ein großflächiges Waldgebiet von 30 Quadratkilometern zwischen Graz und dem Kainachtal - hat eine bemerkenswerte Namensgeschichte. Das Forstrecht war auch bei uns von Beginn an ein Regalrecht, das heißt dem König oder Kaiser zustehend. Die Standesbezeichnung des Eigentümers im Waldnamen ist erstmals unter Herzog Ernst dem Eisernen (1406-1424) beurkundet, damals wurde die Bezeichnung „des Herzogen Wald“ verwendet. Nachdem die steirischen Landesfürsten aber bereits mit dem Sohn von Herzog Ernst, Herzog Friedrich V. (als Kaiser Friedrich III.) die Kaiserwürde erlangten, wurde der Wald 1471 als des „Römischen Kaisers Holz“ bezeichnet, später lautete die amtliche Bezeichnung „Forst zu Tobel“ und „Dobler Forst“. Dann wurde der Wald „Kaiserlicher Khart“ genannt. Als „Khart“ oder „Hart“ hatte man eine große Fläche mit lockerem Baumbestand bezeichnet, die stellenweise zum Wald verdichtet war. Erst mit der Josephinischen Landesaufnahme von 1787 erhielt ein Großteil des Waldgebiets die heutige Bezeichnung Kaiserwald. Immer wieder waren hier im Laufe der Jahrhunderte auch die Jagdrechte neu vergeben worden, dazu wurden kleinere Jagdschlösser für die hohen Herrschaften errichtet wie das Jagschloss in Tobelbad oder die Karlau des Erzherzog Karl II. von Innerösterreich. Gleichzeitig stellte der Wald auch den Holzvorrat der Herzöge und Fürsten dar. Im Laufe der Zeit wurden die Bearbeitungskosten für den kaiserlichen Forst aber immer höher und schon die Regentin Maria Theresia überlegte den Verkauf des gesamten Waldgebiets. 1786 begann dann wirklich der langsame Abverkauf des Kaiserwalds, denn man hatte inzwischen erkannt, dass der Holzkauf aus den Bauernwäldern günstiger kam als die eigene Bewirtschaftung der kaiserlichen Wälder. Am 11. Juli 1825 kam es zur ersten Versteigerung, Grund und Boden, aber auch Holz wurden getrennt angeboten. Von der Mantscha bis in den Süden erwarben 517 Käufer Teile des Kaiserwalds. Dann wurden die Jagdrechte des Kaisers in mehreren Abschnitten versteigert, da die finanzielle Lage des Staates nach den teuren Franzosenkriegen gegen Napoleon trostlos war. Im südlichen Teil sicherte sich Graf Des Enffans d'Abernas, Herr auf Neuschloß, das Jagdrecht. Und erst 1866 konnte das Oberlandesgericht der k.k. Statthalterei Graz melden, dass das Grundbuch bezüglich des neuen Besitzstandes vollkommen geordnet sei.
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