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Denkmalpflege am Beispiel Burg Strechau (Essay)#

Liebhaberei oder öffentliches Anliegen und Chance zur Arbeitsplatzsicherung#


Text und Bilder von

Hasso Hohmann

Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von

ISG Magazin Heft 1 / 1999 (Internationales Städteforum Graz)


Darstellung von „Sodom und Gomorrha' Im westlichen Gewölbeteil der Kapelle von Strechau. Sie wird mit 1579 angegeben. Es handelt sich bei den sehr reichen Malereien dieser Kapelle wohl um die frühesten bisher bekannten protestantischen Malereien in der Steiermark., Foto: Archiv des Bundesdenkmalamtes Graz
Darstellung von „Sodom und Gomorrha" Im westlichen Gewölbeteil der Kapelle von Strechau. Sie wird mit 1579 angegeben. Es handelt sich bei den sehr reichen Malereien dieser Kapelle wohl um die frühesten bisher bekannten protestantischen Malereien in der Steiermark.
Foto: Archiv des Bundesdenkmalamtes Graz

Die Burg Strechau gehört zu den bekanntesten Burgen Österreichs. Die Boesch Liegenschaftsverwaltungs-GesmbH in Wien ist Eigentümerin der Burg Strechau. Die mächtige Festung beherrscht schon von weitem das Paltental östlich von Rottenmann. Im Dehio Steiermark, dem Handbuch zu Österreichs Kunstdenkmälern, werden der im Kern spätestens aus dem 13. Jhdt. stammenden und ca. 330 m langen Anlage zwei volle Seiten gewidmet.

Selbstverständlich steht die Burg unter Denkmalschutz. Dieser Schutz bedeutet bekanntlich auch erhebliche Einschränkungen bei geplanten Veränderungen am Gebäudekomplex, die mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der historischen Burganlage begründet werden. Als ambitionierter Kulturerhalter sind Harald Boesch bzw. seine Liegenschaftsverwaltung in Wien zugleich auch recht wohlhabend - eine glückliche Kombination, die nicht selbstverständlich ist. So investierte der Eigentümer im Verlauf der vergangenen Jahre bereits unglaubliche Summen in die Erhaltung der Burg - Summen, die anderenfalls vielleicht das Denkmalamt bzw. der Steuerzahler hätten aufbringen müssen, wenn der verfügte Denkmalschutz ernstgemeint ist und das Ensemble erhalten werden soll.

Die breit angelegte Burg Strechau von Süden gesehen., Foto: Franz Schauer
Die breit angelegte Burg Strechau von Süden gesehen.
Foto: Franz Schauer

Weil die Burg zum Betrieb der Boesch Liegenschaftsverwaltungs-GesmbH in Wien gehört, können nach geltendem Recht Rechnungen für die Erhaltung und Sanierung der Burg bis zu einer Höhe von 10% des Betriebsgewinnes (jeweils vom Vorjahr) von der Steuer abgesetzt werden. Nachdem aber die Kosten für eine qualitätvolle Denkmalpflege an der gewaltigen Festung wesentlich höher lagen und der Gewinn aus der Burg durch Besucher vernachlässigbar gering ist, wurde die Burg durch das Finanzamt wegen „Liebhaberei" aus dem Betriebsvermögen ausgegliedert, so dass die sehr hohen Kosten nun nicht einmal mehr bis zu diesem Limit steuerlich absetzbar sind. Das Finanzamt will für diesen Teil der Investitionen nun auch noch Steuern einheben. Es geht derzeitum mehr als drei Millionen Schilling Steuernachzahlung! Es zeigt sich aber auch an diesem Beispiel, wieviele Restauratoren und Handwerker durch die Sanierung des Denkmales sinnvoll beschäftigt werden können. Eine Absetzbarkeit solcher Investitionen, die auch im Interesse der Öffentlichkeit liegen, würde sich mit Sicherheit auf die Beschäftigung im Lande positiv auswirken.


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