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Gleichgewicht zwischen Stadterhaltung und Stadtentwicklung (Essay)#

Text und Bilder von

Hasso Hohmann

Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von

ISG Magazin Heft 3 / 1999 (Internationales Städteforum Graz)


Das viel diskutierte Haas-Haus von Architekt Hans Hollein (1991) am Stock im Eisen-Platz und der Wiener Stephansdom.
Das viel diskutierte Haas-Haus von Architekt Hans Hollein (1991) am Stock im Eisen-Platz und der Wiener Stephansdom.

Mit dem 1972 erlassenen "Altstadterhaltungsgesetz", das Bestandteil der Bauordnung wurde, und der gleichzeitigen Gründung des Altstadterhaltungsfonds übernahm die Wiener Landesregierung die Verantwortung für den aktiven Schutz der bedeutenden und charakteristischen Stadtgebiete. Das erforderliche Gleichgewicht zwischen der identitätsbewahrenden Stadterhaltung und der modernen Stadtentwicklung bzw. Neugestaltung wurde durch den Dialog zwischen den Planungsabteilungen des Magistrates und dem Referat "Stadtbildpflege und Stadterhaltung" fachlich fundiert.

Seit 1987 betreuen die Aufgaben der Stadterhaltung jedoch zwei getrennte Amtsstellen: Die Geschäftsstelle des Altstadterhaltungsfonds im Kulturamt und das Referat "Stadterhaltung und Stadtbildpflege in Schutzzonen" in der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung). In diesem Referat werden Informationen über erhaltungswürdige Gebäude und Gebiete der Stadt erteilt und alle Bauvorhaben in Schutzzonen begutachtet. Allein die Existenz eines selbständigen Referats wirkte als ein Warnsignal und eine Aufforderung zur sensiblen Berücksichtigung des Bestandes und zur aufwendigeren Projektbearbeitung. Die einzelnen historischen Objekte - und im Sinne des Ensembles noch mehr die Schutzzone als Ganzes - wirken positiv auf die Bereitschaft der Architekten, Projekte durch entsprechende Unterlagen und Studien zu belegen, und schon durch die Vermittlung der historischen und künstlerischen Werte wird die architektonische Leistung gesteigert.

Am Judenplatz in Wien - dort, wo ein umstrittenes Holocaust-Mahnmal errichtet wird, haben stadtarchäologische Untersuchungen die Grundmauern einer 1421 im Zuge einer damaligen Judenvertreibung abgebrochenen Synagoge ans Licht gebracht.
Am Judenplatz in Wien - dort, wo ein umstrittenes Holocaust-Mahnmal errichtet wird, haben stadtarchäologische Untersuchungen die Grundmauern einer 1421 im Zuge einer damaligen Judenvertreibung abgebrochenen Synagoge ans Licht gebracht.

In der Novelle der Bauordnung 1997 wurden die schutzwürdigen Bereiche um prägende Raumsubstanz, Bausubstanz, Naturelemente und Gärten erweitert. Durch das Verbot der Beseitigung und Veränderung von baulichen Ziergegenständen in Schutzzonen wurde der bisherige Fassadenschutz konkretisiert.

Bis 1999 wurden 95 Schutzzonen festgelegt und für jede besondere Bebauungsbestimmungen beschlossen. Zum Schutz der bedeutenden Objekte außerhalb von Schutzzonen wurden 1998 gemeinsam mit dem Altstadterhaltungsfonds Überprüfung, Kategorisierung und neue Abgrenzung der Schutzzonen eingeleitet. Als Grundlagen für die Beratung der Planer und Gutachtertätigkeit dienen die Inventarisierung der Schutzzonenobjekte sowie die fotografische Bestandsdokumentation. Wissenschaftliche Projekte zur Untersuchung und Bewahrung des Stadtbildes, Vorträge für Fachgäste und Studenten zielen auf die Vertiefung des Verständnisses der Öffentlichkeit für die positiven Aspekte der Stadterhaltung.

Das ISG Magazin dankt Dr. Milos Kruml, Magistrat Wien - MA 19, für Unterlagen.