JOSZEF ARPAD KOPPAY#
Eine interessante Gerichtsverhandlung fand am 16. November 1891 in Überlingen statt. Der in weiten Kreisen bekannte, gegenwärtig in Berlin lebende österreichische Maler Prof. Koppay hatte sich vor dem Schöffengericht wegen Diebstahls zu verantworten. Der Sachverhalt ist im wesentlichen folgender: Professor Koppay weilte im Sommer des Vorjahres als Badegast in Überlingen und benutzte diese Gelegenheit, um in der historischen Reichsstadt selbst und in deren Umgebung Kunstschätze und Antiquitäten zu erwerben. So geriet er auch zur alten, der Verwahrlosung anheimgefallenen Wallfahrtskirche Altbirnau. Der wunderbare Schmuck die die Galerie aufzuweisen hatte, waren vergoldete Engelsfiguren und auf diese hatte es der Künstler abgesehen. So fuhr er eines Augustabends mit einem Wagen bei der Kirche vor, begleitet von einem einheimischen Rebmann. Als sie das Innere des Gotteshauses betreten hatten, forderte er seinen Begleiter auf, drei dieser Engelsstatuetten herabzuholen, deren Wert er für 150 Mark schätzte und bot ihm dafür 10 Mark. Doch der Einheimische weigerte sich dem Verlangen nachzukommen. Erst als Koppay zu behaupten wagte, dass er in sehr intimer Beziehung zum Großherzog von Baden stehe. Was sie nicht ahnen konnten, war, dass sie von einer Zeugin, ein 14jähriges Mädchen, die durch ein Geräusch aus der nahe liegenden Wohnung gelockt, beim Diebstahl beobachtet wurden.Sie erzählte ihr nächtliches Erlebnis weiter, das Gericht nahm sich der Sache an und so konnte Koppay verhaftet, doch später wieder enthaftet, als seine Identität festgestellt war. In der Gerichtsverhandlung erkannte man, dass es sich einwandfrei um Diebstahl handelte, trotzdem der Verteidiger, Dr. Jonas aus Berlin, dieselbe bei dem Ruf und den guten Vermögensverhältnissen Koppays als eine Unvorsichtigkeit oder Torheit hinzustellen versuchte. Der Angeklagte wurde nach 4 ½ stündiger Verhandlung zu einer Woche Gefängnis und Tragung der Kosten verurteilt. Der Staatsanwalt wollte 6 Wochen. Der Rebmann wurde als der Düpierte freigesprochen.
Im Februar 1892 fand in Konstanz in der bekannten Kirchendiebstahls-Angelegenheit des Malers Koppay die Berufungsverhandlung statt. Der angeklagte Maler Koppay erklärte, er habe, als er die bewussten Engelsfiguren in der Kirche von Birnau an sich brachte, die Absicht und das Bewusstsein gehabt, als Käufer tätig zu sein. Dass er sich als einen Verwandten des Großherzog ausgegeben habe ist falsch. Da er an diesem Tag zufällig eine Nadel mit Krone trug, sind viele Menschen der Meinung er sei ein Adeliger. Was ihn an den Engeln interessiert habe, sei die Farbe, die für ihn als Maler von großer Bedeutung wäre. Sauermann der Koppay die Kirche aufschloss, war als der Dieb verdächtigt worden. Koppay gab Sauermann bei der Verabschiedung 10 Mark, die dieser für ein Trinkgeld hielt.
Der Bildhauer Eberle, als Zeuge, schätzte die Figuren auf 50 Mark pro Stück. Koppay hingegen nur 3 Mark pro Stück. Man schenkte Eberle mehr Glauben und der Betrag den Sauermann bekommen habe, war ein Trinkgeld.
Der Staatsanwalt beantragte die Berufung des Angeklagten zu verwerfen und den Angeklagten zu bestrafen, 6 Wochen sind nicht zu viel.
Koppay berief sich in seiner Selbstverteidigung, dass er durch die kleinste Freiheitsstrafe ruiniert sei, es könne doch nicht die Absicht bestehen, ihn wegen dieser Angelegenheit zu Grunde zu richten. Er lebe wohl in guten Verhältnissen, allein der Prozess in habe ihm schon jetzt 6 Monate jede Arbeit unmöglich gemacht; der Prozess koste ihn jetzt schon 30.000 Mark, die er in dieser Zeit nicht verdient habe.
Das Urteil lautete wegen Diebstahls nun auf eine Gefängnisstrafe von 4 Wochen und die Kosten.
Österreichischer Kunstverein November 1886....“Die Hauptanziehungskraft auf das große Publikum dürfte in dieser Abteilung der Abend Ausstellung wohl Koppays Pastellbild “König Ludwig II., auf dem Paradebett“ ausüben. Wenn man bedenkt, dass das Gemälde binnen weniger Stunden in der Nacht der Aufbahrung der Königsleiche ausgeführt werden musste. Das Bild gehört zu den Sensationsbildern....“ Kaiserin Elisabeth war davon so begeistert, dass Koppay für sie eine Kopie anfertigen musste.
„..Von entschieden größerer künstlerischer Bedeutung als die König Ludwig Bilder, welche uns eine Pastell Kollektion des derzeit in München lebenden Österreichers Jozsi Koppay bringt. Der junge, kaum 28jährige Künstler zeigt sich in dieser Kollektion sowohl als feinfühliger, denkender Porträtmaler, als auch als glücklicher Vertreter des heiteren Genres. Von seltener Eleganz der Zeichnung ist das noch nicht ganz vollendete Porträt der Marquise von Villeneuve, während das Damen Porträt uns durch geistvolle Auffassung bestechen muss; und allen Porträts gemeinsam ist eine überaus zarte Behandlung des Kolorits und eine meisterhafte Beherrschung des Materials...“
Kein Wunder, dass unsere Frauenwelt dieses Bild „Die Reise ins Leben“ als den Glanzpunkt der Koppay Kollektion bezeichnet, und sich gerne eine fotografische Kopie desselben mit nach Hause nimmt...“
Dazu die Österreichische Kunstchronik: … „Denn auch die Koppay Pastelle können auf einen höheren Kunstwert keinen Anspruch erheben. Wenn es das Zeichen eines echten Kunstwerkes ist, dass der Genuss desselben sich mit der längeren Betrachtung steigert, so liegen jene Arbeiten außerhalb dieser Sphäre. Man ist beim Eintritt förmlich verblüfft über die durch künstliche Beleuchtung noch gesteigerte Technik des großen Porträts der Marquise von Villeneuve, über die Pikanterie in den Details des Kopfes und der Draperie. Dieser Eindruck kühlt sich jedoch sehr rasch ab, wenn die verschiedenen Zeichenfehler in den Händen und der Armhaltung, die ganze kokette, nur auf Eleganz angelegte Haltung uns zum Bewusstsein kommen, wenn wir weiter wandernd überall wieder dieselbe Verrenkung des Halses, die Stellung des Kopfes und Profilstellung des Körpers, diese frivolen, aus dem Bild herausblickenden schelmischen oder schmachtenden Frauenaugen auf uns gerichtet finden....“ Juli 1888: Das Münchner Landgericht hat den Maler Joszef Koppay für schuldig erklärt, an den russischen General Adjutanten und Reichsrat Grafen Adlerberg auf dessen Klage hin 3000 Mark zu zahlen,die Widerklage des Koppay aber abgewiesen. Graf Adlerberg hatte bei Koppay ein Pastellbild seiner Gemahlin bestellt. Koppay erhielt für das Bild 1500 Mark Vorschuss und 2000 Mark Darlehen. Graf Adlerberg sah sich veranlasst, das Bild zurückzuweisen, da es der Gräfin ganz unähnlich sehe. Koppay fertigte ein Ölbild. Adlerberg schickte auch das zurück. Koppay wollte die Bilder nicht zurückgenommen haben, erklärte den Vorschuss von 1500 Mark durch das Pastellbild als getilgt, schätzte den Wert des Ölbildes auf 6000 Mark und bekam somit eigentlich noch 4000 Mark. Allein Professor Lenbach erklärte, das Ölbild sei wertlos, unähnlich und auch der Verbesserung nicht fähig. Graf Adlerberg ließ für das Pastellbild 500 Mark zugestehen. Den Rest von 3000 Mark hat Koppay zu zahlen. Der bekannte Porträtmaler Joszef Koppay ist am 2. September 1927 in Bad Gastein gestorben. Der Künstler war am 15. März 1859 geboren studierte bei Makart und Canon, lebte längere Zeit in München, Berlin, Paris, London und Madrid und zuletzt in Wien. Koppay hat sich als Bildnismaler der europäischen Aristokratie durch die Eleganz seiner Pinselführung und den kolorierten Reiz seiner Stoffbehandlung einen Namen gemacht. Er malte unter anderen Kaiserin Elisabeth, den König von Spanien.
Eines seiner bekanntesten Bilder ist König Ludwig II., im Sarge. Gelegentlich versuchte sich Koppay auch in phantastischen Märchendarstellungen, denen zumeist ein gewisser poetischer Reiz nicht abzusprechen ist.
Mit ihm ist ein Künstler von interessanter Eigenart dahin gegangen, der zu seiner Zeit eine Rolle in der Kunst und Gesellschaft spielte.
QUELLEN: Voralberger Volksblatt 19. November 1891, Wiener Presse 29. November 1886, Österreichische Kunstchronik, 7, Juli 1888, Neue Freie Presse, 30. Jänner 1893, Österreichische Nationalbibliothek ANNO
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