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Peter Diem#

Analyse des Demokratiereformpakets der Jungen ÖVP vom 14.4.2012 #

„Die Lage der Demokratie in Österreich ist alles andere als erfreulich: Politikverdrossenheit, eine stetig sinkende Wahlbeteiligung und wachsende Kluft zwischen Politik und Bevölkerung. Dieser Entwicklung wird seitens der Politik kaum mit Veränderungswillen begegnet, es scheint, als habe man sich schlicht damit abgefunden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass viele Menschen die Motivation verlieren, sich politisch zu engagieren oder auch einfach nur wählen zu gehen, denn ihre Stimme würde ja sowieso nicht gehört werden“ (Präambel zum Konzept der JVP).

Am Beispiel der am 14. April 2012 vom Bundestag der Jungen Volkspartei beschlossenen Thesen zu einer "Demokratie Neu" lässt sich darstellen, dass der politische Diskurs - also die inhaltliche Auseinandersetzung mit politischen Vorschlägen - in Österreich praktisch nicht (mehr) existiert. Von den politischen Mitbewerbern wird ja lange schon erwartet, dass sie innerhalb von wenigen Stunden ein reflexartiges "Nein" oder zumindest ein "So nicht" hervorstoßen. So argumentierte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer, dass Einerwahlkreise "Unternehmer, Industrielle und Großbauern" massiv bevorzugen würden, da nur diese die Mittel für einen Persönlichkeitswahlkampf aufbringen könnten - basta. Für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl war die JVP-Aktion bloße "Beschäftigungstherapie" mit dem Ergebnis eines "Kraut- und Rübenpapiers". Die Reaktionen der Medien waren nicht viel besser. Die "Presse" stellte die Frage "Warum nur so wenig, so zahm?" und forderte unter einem ein radikales Parteispendenverbot und ein Mehrheitswahlrecht ein. Mit "Baby- und Seniorenschritten" käme man nicht weiter. Allerdings bequemte sich das Blatt ein wenig später zu einem relativ unpolemischen Interview mit Sebastian Kurz, in welchem dieser einige Präzisierungen anbringen konnte. Doch wo bleiben Politikwissenschaft, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft? Kein Kommentar von dort. Was hört man von den Interessenverbänden? Nichts. Es geht ja um die Reform der Demokratie, und über dieses Thema sind die Sozialpartner bekanntlich erhaben. Und auch die üblichen Verdächtigen, die meist obergescheiten grauhaarigen Wutbürger, haben sich nicht wirklich zu Wort gemeldet.

Machen wir uns daher die Mühe, die wichtigsten Positionen des durchaus ernst zu nehmenden Papiers zu analysieren (in Kursiv die Vorschläge der JVP in gestraffter Form).

Parlamentarische Bürgeranfrage #

In Zukunft soll eine (auch online gestellte) Anfrage aus der Bevölkerung bei Unterstützung von 10.000 Personen wie eine Parlamentarische Anfrage behandelt und beantwortet werden. Die Antwort ist dem "Sprecher der Anfrage" zuzustellen und zu veröffentlichen.

Dieser Vorschlag ist legistisch einfach zu konzipieren und ohne nennenswerte Kosten der öffentlichen Hand durchzuführen. Wichtig wäre es, dass die Beantwortung nicht nur an die Fragesteller ergeht, sondern vom jeweiligen Ressortchef im Rahmen einer parlamentarischen Fragestunde beantwortet wird, wodurch Zusatzfragen von Abgeordneten möglich wären. Im Grunde könnte eine solche "Populäranfrage" jedes Thema ins Parlament bringen und damit andere - teurere - Instrumente der direkten Demokratie ersetzen, solange diese wie bisher unverbindlich bleiben. Im Hinblick auf die Zahl der Bundesländer ist die Zahl von 10.000 Unterstützern gut gewählt.

Steuergeldwidmung #

Mit der Einrichtung eines umfassenden Transferkontos könnte erstmals Transparenz in die Vergabe öffentlicher Gelder gebracht werden. In weiterer Folge sollen die Bürgerinnen und Bürger auch über die Widmung von 10% ihrer Steuerleistung entscheiden können.

Dieser Vorschlag übersieht die damit verbundene komplexe Logistik. Wer sollte eine solche Willenserklärung im Fall der vom Gehalt abgezogenen Lohnsteuer in die Tat umsetzen? Und welche Budgetverschiebungen kämen wirklich zustande? Der gut gemeinte Vorschlag wäre besser in die Forderung umzuwandeln, die Bevölkerung rechtzeitig und verständlich über die Eckdaten des künftigen Staatshaushalts zu informieren, um ihr so die Gelegenheit zu geben, Änderungswünsche vorzubringen.

Direkte Demokratie #

Zukünftig sollen bereits 10.000 Unterschriften für eine parlamentarische Behandlung eines Volksbegehrens ausreichen. Wird ein Volksbegehren von mehr als 100.000 Wahlberechtigten unterstützt, so ist es vom Nationalrat verpflichtend in Form einer Sondersitzung zu behandeln.

Wenn ein Volksbegehren von mehr als 10% der Wahlberechtigen (das wären ca. 640.000, Anm. d. Verf.) unterschrieben wurde, soll automatisch eine Volksabstimmung eingeleitet werden. Die Volksabstimmung ist als verbindlich anzusehen, wenn über die Hälfte aller Wahlberechtigten an der Abstimmung teilgenommen hat und das Begehren mehrheitlich angenommen wurde. Bei Streitfällen (Widerspruch zu Menschenrechten oder Primärrecht der EU, völkerrechtlichen Verpflichtungen etc.) hat der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden.

Im Hinblick auf die mittlere Zahl der Unterstützer bei den bisherigen 35 Volksbegehren (Median ca. 250.000) ist die Zahl von 10.000 ein gewaltiger Sprung. Es wäre wohl besser, die Schwelle bei 100.000 anzusetzen, dafür aber generell die verpflichtende parlamentarische Behandlung zu fordern.

Das Instrument der Volksabstimmung, die ja einen Gesetzesantrag voraussetzt, sollte weiterhin einer "repräsentativen Vorstufe" bedürfen, also nicht aus einem Volksbegehren hervorgehen können. Die hier vorgeschlagene Einschaltung des Verfassungsgerichtshofes widerspricht der Gewaltenteilung. Generell ist zum Thema der Erleichterung der Instrumente der direkten Demokratie zu sagen, dass es im Hinblick auf die "Populismusfalle" wahrscheinlich gescheiter ist, für ein besseres Funktionieren der repräsentativen Demokratie zu sorgen, als die Schranken für plebiszitäre Instrumente immer weiter herabzusetzen. Die direkte Demokratie hat in der Schweiz eine lange Tradition, die nicht so einfach nach Österreich zu verpflanzen ist. In einer Gesellschaft, die immer komplexer wird und in einem Land, in dem die Krawallpresse täglich die Hälfte der Bevölkerung erreicht, sind leicht einzuleitende Plebiszite mehr als problematisch.

Bürgersonntage #

Nach Schweizer Vorbild sollen auch in Österreich zwei festgesetzte Abstimmungstage pro Jahr bestimmt werden (sog. „Bürgersonntage“), an denen alle in diese Jahreshälfte fallenden Wahlen oder Volksabstimmungen durchgeführt werden sollen.

Auch die Eintragungsfrist von Volksbegehren soll in der Woche vor dem Abstimmungstag beginnen und an diesen Bürgersonntagen enden.

Dieser Vorschlag ist unpräzis und unrealistisch. Bedeutet "alle Wahlen", dass auch auf Gemeinde-, Landes- und Standesebene jeweils am nächstliegenden "Bürgersonntag" gewählt werden muss? Was ist bei einer Regierungskrise, die am Tag nach einem "Bürgersonntag" ausbricht - sind Neuwahlen erst nach einem halben Jahr möglich? So sehr es vernünftig erscheint, Wahlen nach Möglichkeit zusammenzulegen, dürfen einer dynamischen Demokratie jedoch nicht die Hände durch Pflichttermine gebunden werden. Hier sind die Regierenden aufgerufen, nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit vorzugehen.

Bürgerbeteiligung über das Internet #

In Österreich sollen eine Unterstützung von Volksbegehren und eine Teilnahme an Volksabstimmungen auch auf elektronischem Weg möglich werden. Darüber hinaus soll auch bei den Wahlen von Selbstverwaltungskörperschaften wie den Kammern, der ÖH, etc. eine elektronische Stimmabgabe auf freiwilliger Basis eingeführt werden.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger online über die Inhalte der aktuellen Fragestunde im Parlament mitentscheiden können...

Bei einer Internetnutzung durch mittlerweile 80 Prozent der Bevölkerung ist es richtig, dem Bürger nicht nur den elektronischen Amtsweg auf breiter Basis zu eröffnen, sondern ihm auch schrittweise die Möglichkeit zu geben, an demokratischen Entscheidungsprozessen auf elektronischem Weg teilzunehmen. Wie bei allen technisch unterstützten demokratischen Mitbestimmungsmodellen liegt der Teufel im Detail. Voraussetzung seriöser Mitwirkung via Internet ist die Verbreitung der elektronischen Signatur mittels Bürgerkarte und Lesegerät. Solange nicht wenigstens ein Viertel der Wahlberechtigten über eine elektronische Signatur verfügen, ist der mit der Abwicklung elektronischer Mitwirkungsformen verbundene Aufwand wohl kaum zu rechtfertigen. Besonders wichtig wären dabei Vorkehrungen, die eine mehrfache Beteiligung des einzelnen verhindern. Während die elektronische Teilnahme an Wahlen, Initiativen und Abstimmungen durchaus denkbar ist, darf die Sinnhaftigkeit einer direkten Mitwirkung an parlamentarischen Fragestunden aus praktischen Erwägungen (Quorum, Themenauswahl etc.) bezweifelt werden.

Open Politics - Open Government#

Generell sollen alle offiziellen Dokumente, Statistiken etc. der Bundesregierung, des National- und Bundesrates, der Landesregierungen und Landtage, sowie der Bundes- und Landesverwaltung, die nicht aus klar definierten Gründen, wie z.B. wegen Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit wegen geheim gehalten werden müssen, für die Öffentlichkeit zugänglich und einsehbar sein Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf allen Ebenen ist offenzulegen.

Diesen Forderungen der Jungen ÖVP kann man sich durchaus anschließen. Österreich ist dabei auf gutem Weg, wie etwa die digitale Zugänglichkeit der stenographischen Protokolle des Nationalrats (auch weit zurückliegender) zeigt. Doch gibt es noch genug weitere Möglichkeiten, zum Beispiel im Subventionswesen, wobei auf Aktualität der Daten zu achten wäre. Von der Offenlegung des Abstimmungsverhaltens in den Vertretungskörpern darf man sich im Hinblick auf den allseits herrschenden Klubzwang freilich wenig erwarten.

Regierungshearing im Nationalrat#

Ähnlich wie in der Schweiz oder im Europäischen Parlament, wo die Abgeordneten den vorgeschlagenen Kommissionsmitgliedern zustimmen müssen, soll eine Bestätigung der Regierungsmitglieder durch den Nationalrat erfolgen. Gleichzeitig wird so auch das Parlament durch eine Erweiterung seiner Kompetenzen aufgewertet.

Dieser Vorschlag ist nicht voll ausgegoren und bedarf der Präzisierung: ein "Hearing" ist ja wohl weniger als die Bestätigung durch Parlamentsbeschluss. Ist daran gedacht, dass der Nationalrat einzelne Minister ablehnen kann, nachdem diese auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten angelobt wurden? Oder muss der Bundeskanzler sich selbst und seine Mannschaft zunächst dem Nationalrat vorstellen und die Regierungsmitglieder einzeln abstimmen lassen? Muss nach Ablehnung eines Mitglieds der Nationalrat über einen neuerlichen Vorschlag abstimmen? Oder ist das Ganze eine Farce, weil die eben gebildete Regierung ja ohnehin auf eine vorher vereinbarte Mehrheit im Nationalrat rechnen kann? Hier wäre weniger mehr gewesen: es würde völlig genügen, wenn der Nationalrat (auch eine Minderheit!) in einer Art Fragestunde das Recht bekäme, die vom Bundespräsidenten ernannten Regierungsmitglieder darum zu ersuchen, sich dem Parlament in freier Rede vorzustellen ("unverbindliches Hearing").

Parteiinterne Mandatsvergabe nach der Reihung der erzielten Vorzugsstimmen #

Durch die Verpflichtung, die zu vergebenden Mandate nach der Reihung der erzielten Vorzugsstimmen zu verteilen, bekommt die Vorzugsstimme der Wählerinnen und Wähler mehr Gewicht. Dieses Modell hat sich als erfolgreich und fair erwiesen und soll daher parteiintern eingeführt werden.

Diese freundliche Aufforderung der JVP richtet sich offenbar nicht nur an die ÖVP, sondern an alle Parteien. Als freiwillige Maßnahme wäre sie ein Schritt in Richtung eines echten Persönlichkeitswahlrechtes und ist daher zu begrüßen. Allerdings setzt sie voraus, dass geeignete Kandidaten in die Listen aufgenommen wurden – ist das ja das Hauptproblem der gegenwärtigen Vertrauenskrise. Die Lösung dafür kann aber nur in parteiinternen Vorwahlen liegen. Es muss als Zeichen der Resignation der Parteijugend angesehen werden, dass sie darauf verzichtet, massiv für Vorwahlen einzutreten. Diesbezügliche Modelle wurden längst ausprobiert, sind aber auch durchsichtigen Gründen nicht weitergeführt worden. Selbst wenn die Ergebnisse geschlossener (also nur parteiinterner) oder offener (allen Wahlberechtigten zugänglicher) Vorwahlen für die Parteigremien nicht verpflichtend gestellt würden, wären sie besser als die jetzige Situation, in welcher die Kandidaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt bzw. nach dem Proporz von Interessengruppen vergeben werden.

100 Direktmandate im Nationalrat #

In den bestehenden 43 Regionalwahlkreisen sollen in Zukunft 100 Mandate direkt gewählt werden können. Auf dem Wahlzettel sind dabei aber nicht mehr Parteien, sondern nur mehr Personen anzukreuzen. Die im Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate werden verhältnismäßig nach der Anzahl der Stimmen, die alle Kandidaten einer Partei zusammen bekommen haben, auf die Parteien aufgeteilt. Innerhalb einer Parteiliste werden die Kandidaten nur nach der Anzahl der Stimmen gereiht. Je nach Stimmverhältnis und Anzahl der zu vergebenden Mandate ziehen die Kandidaten mit den meisten Stimmen als direkt gewählte Abgeordnete in den Nationalrat ein. Die übrigen 83 (nach einer allfälligen Reduktion 65) Mandate werden wie bisher über die Landes- und Bundeslisten nach dem Gesamtwahlergebnis vergeben.

Langfristig kann man aufbauend auf der Einführung von 100 Direktabgeordneten auch über eine Gesamtreform des Wahlrechtes in Richtung eines minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrechts diskutieren.

Der obige, auf einem Poier-Modell beruhende Vorschlag zur Personalisierung des Wahlrechts ähnelt dem Vorschlag der Altherrenrunde " Mein Österreich". Dieser lautet:

"Die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat und zu den Landtagen wird in Einerwahlkreisen direkt gewählt (Erststimme). Erreicht kein(e) Kandidatin/Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Bei Freiwerden eines Mandates wird eine Nachwahl durchgeführt. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird über Listen gewählt, auf die Männer und Frauen nach dem Reißverschlusssystem aufzunehmen sind. Im ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate nach Zweitstimmen den wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier Prozent Stimmenanteil gemäß der Verhältnismäßigkeit zugeteilt. Erhält eine wahlwerbende Gruppe mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, werden Überhangmandate zugewiesen, ebenso für Direktmandate, die keiner wahlwerbenden Gruppe zuzurechnen sind."

Zum wichtigen Thema Wahlrecht ist folgendes zu bemerken:

1. Personalisierung bei Aufrechterhaltung der Verhältniswahl. #

Realistisch, weil praxisbewährt, wäre die Einführung des bundesdeutschen Wahlsystems. Von einer 50-prozentigen Frauenquote ("Reißverschluss-System") darf man sich allerdings nichts versprechen - (weibliches) Geschlecht allein garantiert noch keine Eignung für eine politische Funktion.

2. Mehrheitswahlrecht#

Modelle für ein "minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht" sind Scharlatanerie – vergleichbar einem "fahlen Rappen". Im Hinblick auf die verständliche Abneigung kleinerer Parteien, sich selbst zu marginalisieren oder sich überhaupt aus dem Parlament hinauszuwerfen, wäre ein Übergang auf ein echtes Mehrheitswahlrecht nur möglich, wenn es wieder eine Regierung mit Verfassungsmehrheit und Weitsicht gäbe. Eine solche wäre gut beraten, zunächst die von Kreisky 1970 der FPÖ zu Füßen gelegte Wahlrechtsreform rückgängig zu machen und so den mehrheitsbildenden Charakter des bestehenden Wahlsystems wieder herzustellen.

Aufwertung der parlamentarischen Arbeit #

Zur Aufwertung der parlamentarischen Arbeit gegenüber der Regierung soll ähnlich dem deutschen Vorbild auch im österreichischen Parlament ein unabhängiger Legislativdienst geschaffen werden ... Damit bekommen die Abgeordneten die notwendige juristische Unterstützung um selbst qualitativ hochwertige Gesetzesinitiativen starten zu können. Jeder Abgeordnete soll Anspruch auf jeweils einen Mitarbeiter im Parlament und im Wahlkreis haben. Gleichzeitig soll der Personalstand der Parlamentsverwaltung reduziert bzw. umgeschichtet werden.

Das Kunststück, 366 Planposten (womöglich für Akademiker) zu schaffen und gleichzeitig das Parlamentspersonal zu reduzieren/umzuschichten würde, konservativ gerechnet, Kosten von 15-20 Millionen Euro jährlich verursachen. Ob sich geeignete Kandidaten dafür finden ließen? Es ist zweifelhaft, ob ein gesteigertes Aufkommen von Initiativanträgen im Hinblick auf das geistige Niveau der Mehrzahl der gegenwärtigen Abgeordneten wünschenswert ist. Hätte etwa ein solcher Legislativdienst verhindern können, dass der Text der Bundeshymne in einer Nacht- und Nebelaktion verunstaltet wurde? Nicht umsonst sieht die österreichische Realverfassung bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung ein Begutachtungsverfahren vor, das bei Initiativanträgen umgangen werden kann.

Abschaffung des Proporzes auf regionaler Ebene#

Der in der schwierigen Zeit am Anfang der Zweiten Republik durchaus sinnvolle Proporz, der einer Partei ab einem bestimmten Stimmenanteil einen Sitz in der Regierung sichert, hat mittlerweile in vielen Bereichen zu einer Lähmung des politischen Systems geführt. Der Unterschied zwischen Regierung und Opposition ist oft nicht mehr erkennbar und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Regierungsmitglieder kaum mehr möglich. Im Sinne einer größeren Demokratisierung und des freien Spiels der politischen Kräfte ist eine Abschaffung des Proporzes in allen Bundesländern und größeren Städten notwendig.

Abgesehen von der Frage, welche Städte Österreichs zu den "größeren" zu zählen sind, ist zu fragen, was sich verbessern würde, wenn die numerische Zusammensetzung von Landes- und Stadtregierungen auf dem Verhandlungswege zu erfolgen hätte, solange es das Proportionalwahlrecht gibt. Wäre die Kontrolle der jeweiligen regionalen oder lokalen Regierungsmehrheit durch eine in der Regel kleine Opposition wirklich effizienter als die Mitverantwortung in einer Proporzregierung?

Bundesrat #

Als mögliche Alternative zur bisherigen Zusammensetzung soll über eine zeitgemäße Beschickung des Bundesrats diskutiert werden. Die Aufgaben des Bundesrats sollen der heutigen Zeit angepasst werden und dieser wieder zu einer echten Länderkammer werden...

Bei diesen Forderungen hätte es nicht geschadet, wenn die JVP inhaltliche Vorschläge gemacht hätte, anstatt eine Diskussion (die wievielte?) über "zeitgemäße" Zusammensetzung und Aufgaben des Bunderats anzuregen. Vielleicht haben die Verfasser den Mut zur Konkretisierung verloren, als sie an die Worte des ehemaligen Präsidenten des Bundesrates, Jürgen Weis, aus dem Jahr 2004 dachten:

"62 Mitglieder des Bundesrates sind für die Parteien politisches Personal, auf das sie nicht gerne verzichten würden. Daher scheitern sowohl Vorschläge auf eine Verkleinerung des Bundesrates durch weniger ausgeprägte Abstufung nach der Bürgerzahl als auch Überlegungen, Landtagsabgeordneten oder Regierungsmitgliedern Doppelmandate zu übertragen."

In einer Zeit, in der die bisherigen Kompetenzen der Bundesländer eher problematisiert werden, ist die Forderung, "wieder eine echte Länderkammer zu schaffen" eher problematisch.

Direktwahl EU-Kommissionspräsident und Ratspräsident #

Um eine allgemeine Legitimation sicherzustellen, soll der Kommissionspräsident zukünftig von den Unionsbürgern direkt gewählt werden. Die im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen sollen jeweils einen Kandidaten nominieren können, dessen direkte Wahl etwa am gleichen Tag wie die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden könnte.

In weiterer Folge soll auch der Vorsitz des Europäischen Rates, dem Rat der Staats- und Regierungschefs, durch eine Direktwahl demokratisiert werden.

Dieser Gedanke ist auf den ersten Blick recht reizvoll – er ergäbe eine Art „europäischer Kanzler“. Doch wie würde die Stimmenverteilung aussehen? Würde nach regionalen Erwägungen abgestimmt werden - etwa Nord gegen Süd - oder nach Parteigruppierungen? Wie würden sich die Kandidaten europaweit vorstellen - mit Simultanübersetzung? Auf Reisen durch die Mitgliedsstaaten? Wer wäre wo wahlberechtigt (Migranten!)? Da es sich nicht um einen Repräsentanten im Sinne eines Staatspräsidenten handelt, sondern um ein Exekutivorgan, ist Vorsicht geboten. Vielleicht sollte der umgekehrte Weg beschritten werden und ein „Präsident Europas“ als Repräsentant nach außen gewählt werden. Damit könnte die europäische Identität gestärkt werden.

--> Erschienen in der "Academia" Juni-Juli 2012=152&tx_ttnewsbackPid=6&cHash=f8865376ae]