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Brauchen wir eine europäische Verfassung? (Essay)#

Peter Fischer

Unter Verfassung versteht man im Allgemeinen die Organisationsgrundlage von Staaten, aber auch von internationalen Organisationen. Ein solches Grundgesetz enthält Regeln über die Errichtung von Organen und über deren Befugnisse, wie Rechtsetzung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Die erste derartige Verfassung für Europa wurde 1984 vom legendären Europaparlamentarier Altiero Spinelli (1907–1986) und seinem Team entworfen und auch vom Europaparlament damals praktisch einstimmig angenommen. Zwar hatte dieser Entwurf keine Chance auf Akzeptanz durch die nationalen Parlamente, doch rüttelte er die damaligen 10 EG-Mitgliedstaaten wach: Mit diesem Schritt wurden die Reformen der Grundverträge eingeläutet.

1993 wurde die Europäische Union durch Den Maastrichter Vertrag geschaffen, der wiederum durch die Verträge von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 vor allem wegen der bevorstehenden Erweiterungen modifiziert werden musste.

Die heutige Europäische Union auf der Grundlage des Nizza-Vertrages ist somit mit einem Gebäude zu vergleichen, das durch die vielen, oft unkoordinierten Zubauten zu einem monströsen Gebilde wurde, in dem der Normalbürger verloren ist. So bleibt die derzeitige „Drei-Säulen-Struktur“ diesem unverständlich und auch die Kenntnis der Unterscheidung etwa zwischen „Unionsrecht“ und „Gemeinschaftsrecht“, zwischen supranationalen und intergovernementalen Elementen etc. ist sogar Experten oft nicht ganz klar.

Mit dieser, wie es der einstige Kommissionspräsident Jacques Delors nannte, „organisierten Schizophrenie“ will nun der am 29. Oktober 2004 in Rom von allen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung von Europa aufräumen. In der Tat würde die neue „Europäische Verfassung“ die derzeitige Situation wesentlich verbessern: Allein schon der Umfang der derzeitigen Verfassungsverträge von mehr als 1,000 Druckseiten würde auf ein Drittel reduziert und somit unnötiger juristischer Ballast abgeworfen werden. Die Sprache wurde wesentlich vereinfacht und wird daher dem Unionsbürger besser verständlich.

Mit der erstmaligen Aufnahme der „Grundrechte-Charta“ in die Europäische Verfassung kann jedermann seine auch von ihm durchsetzbaren Rechte herauslesen. Es wird eine neue einheitliche Union geben, die als solche durch einen Präsidenten und Außenminister auf internationaler Ebene vertreten sein wird. Wichtig ist schließlich, dass erstmals die nationalen Parlamente ein Mitspracherecht in der Unionsgesetzgebung besitzen werden, denn auch ihnen wird die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips, nach dem die Union nur dann Gesetze erlassen darf, wenn sie das Ziel besser erreicht als die Mitgliedstaaten, übertragen.

15 Staaten haben die Verfassung schon ratifiziert. Es ist zu hoffen, dass es auch den Regierungen in Frankreich und den Niederlanden gelingt, ihre Bürger und deren Vertretungen in den Parlamenten zu überzeugen, dass ein „Weiterwurschteln“ auf der Nizza- Basis für sie und Europa keine Vorteile bringt.


Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

© 2007 by Styria Verlag in der, Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien
© 2007 by Styria Verlag in der
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