Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Welche politischen Institutionen brauchen wir? (Essay)#

Peter Filzmaier

In Demokratien regeln Verfassungen die Verteilung bzw. Begrenzung der Macht politischer Institutionen. Zumeist geschieht das durch eine Trennung der Staatsgewalten in Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative). In Österreich ist die Gesetzgebung Sache des Parlaments (der Bundespräsident beurkundet lediglich das verfassungsgemäße Zustandekommen), die Vollziehung Aufgabe der Bundesregierung mit den Ministerien als Hilfsorganen, und die Judikative leistet die Funktion einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit drei Höchstgerichten (Verfassungsund Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof).

Allerdings sind Regierung und Parlamentsmehrheit – mit Ausnahme einer Minderheitsregierung – identisch, die meisten Gesetze gehen auf Regierungsvorlagen zurück. Gesetzentwürfe werden in den Ministerien ausgearbeitet, d. h., Legislative und Exekutive sind in der Verfassungswirklichkeit weniger stark getrennt. Hinzu kommt, dass realpolitisch ein Grundkonsens der Institutionen bestehen muss. Der Bundespräsident wäre beispielsweise in der Ernennung einer Regierung frei, ohne zugrunde liegende Parlamentsmehrheit könnte diese jedoch am nächsten Tag mittels Misstrauensvotum gestürzt werden.

Die Regelungen für das Zusammenwirken der Staatsgewalten bewirken demzufolge meistens eine Ergänzung der Gewaltenteilung durch ein System der wechselseitigen Kontrolle und eines „mix up“ von Zuständigkeiten. Von entscheidender Bedeutung sind zudem Mechanismen zur Vermeidung einer Handlungsunfähigkeit des politischen Systems durch wechselweise Blockaden der Staatsgewalten. Solange im Parlament etwa das Bundesfinanzgesetz nicht beschlossen ist, wird das jeweilige Vorjahresbudget monatsweise fortgeschrieben, um den Staat für Einnahmen und Ausgaben zu ermächtigen.

Ein Fall, in dem das nicht gelungen ist, war der Streit über die Zahl zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten, welche der Verfassungsgerichtshof ab einem slowenischen Bevölkerungsanteil von etwa 10 Prozent als gerechtfertigt ansah. Der Kärntner Landeshauptmann weigerte sich jedoch, das Urteil umzusetzen.

Zusätzlich zur horizontalen Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative gibt es in föderativen Systemen eine vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. In den Kompetenzartikeln der österreichischen Bundesverfassung wurden jene Bereiche festgelegt, die Ländersache sind. Im Parlament ist der Bundesrat als Länderkammer aber dem Nationalrat kompetenzmäßig nachgeordnet.


Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

© 2007 by Styria Verlag in der, Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien
© 2007 by Styria Verlag in der
Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien