Der Schweigende oder Zeßner und der demokratische Rechtsstaat#
Der Text wurde von Manfried Welan im Mai 2014 dem Austria-Forum überlassen
Alfred Missong senior: „Er war ein Heiliger“.
Ein Überblick über die Tätigkeiten und Arbeiten Zeßners in den Dreißigerjahren ergibt, dass er zur Ausschaltung des Parlaments und zur Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofes nichts öffentlich gesagt oder publiziert hat.
Warum dieses Schweigen? Eine Antwort könnte in seiner Treue zum Katholisch-Konservativen Lager, in seiner Loyalität zu Staat und Regierung und in seiner Anhängerschaft zu Bundeskanzler Dollfuß liegen. Von ihm erwartete er ja mehr im Hinblick auf eine Rückkehr der Habsburger und insbesondere „seines“ Kaisers Otto, während Seipel ihn diesbezüglich immer mehr enttäuscht hatte.
Zeßner hatte Vorurteile gegen das Parlament und die Parlamentarier. Sie trugen die Schuld an der Abschaffung der Monarchie und an der Ausweisung der Habsburger und ihrer Enteignung. Daher ist sein Schweigen bei der Ausschaltung des Nationalrates verständlich.
Zeßner reagierte aber auch nicht bei der Lahmlegung des Verfassungsgerichtshofes durch Dollfuß. Prominente Fachkollegen wie Merkl und Verdroß protestierten, auch der Bundespräsident war tief betroffen.[1] Zeßner schwieg.
Auch als der Bundespräsident keinen Akt gegen die Regierung und ihren Staatsstreich auf Raten setzte, reagierte Zeßner nicht.[2] Zeßner schwieg.
Die dreifache „(Selbst)Ausschaltung“ – Parlament, Verfassungsgerichtshof, Bundespräsident – war ein Staatsstreich auf Raten. Er hatte die (Selbst)Inthronisation einer Regierungsdiktatur zur Folge. Die Regierungsdiktatur bei formeller Weitergeltung der Bundesverfassung und ohne Blutvergießen war etwas „Besonderes“. Aber auch diesbezüglich enthielt sich Zeßner irgendwelcher öffentlichen Äußerungen.
Auch anlässlich der Niederschlagung des durch einen Teil der Sozialdemokraten durchgeführten Aufstandes im Februar 1934 – es gab bei den sozialdemokratischen Aufständischen rund 200 Tote und 300 Verletzte, bei der Polizei 128 Tote und 409 Verletzte – schwieg Zeßner. Auch zu den Todesurteilen und zur Vollutrechnung schwieg er.
Umso mehr engagierte er sich für die Verfassung 1934. Vor allem war er von der Einleitung „Im Namen Gottes, von dem alles Recht ausgeht“ angetan, die ja der ausdrückliche und offenbare Gegensatz zum Art. 1 des B-VG war: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Dollfuß stand bis zu seinem Amtsantritt als Bundeskanzler „durchaus in der demokratischen Tradition der christlich-sozialen Bauernschaft.“[3] Er war Republikaner. In Kampf gegen den Nationalsozialismus und Hitlerdeutschland war ihm aber fast jedes Mittel recht, auch die Unterstützung der Heimwehr, vor allem die durch Mussolini, auch die durch Legitimisten und Habsburg. In der programmatischen Rede vom 11. September 1933 am Wiener Trabrennplatz „klangen alle jede Punkte an, die späterhin zu zentralen Legitimationsmustern des ständischen Regimes werden sollten. ....“[4] Diese sprachen Zeßner besonders an, vor allem die Schaffung eines „sozialen, christlichen, deutschen Staates Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker autoritärer Führung,“ durch eine Verfassung im Namen Gottes und einer Idee, Ideologie und „Mission“. Dollfuß führte Österreich durch einen Staatsstreich auf Raten in eine Diktatur und in einen Bürgerkrieg. Aber andererseits hat er Österreich den Makel erspart, „dass die Österreicher 1933 oder 1934 ähnlich wie die Deutschen dem Nationalsozialismus und Hitler in einer Wahl die Macht verschafft hätten, und er hat damit dem Land zu einem ganz anderen Nachkriegsstatus verholfen, auch wenn dies nicht – wie häufig geschehen – als Reinwaschung der Österreicher von den Verstrickungen in das NS-System verstanden werden darf.“[5] „Der Selbstausschaltung des Parlaments folgt die Selbstausschaltung des Verfassungsgerichtshofes. Man kann heute schon voraussagen, dass dieses Satyrspiel nur mit der Selbstausschaltung des Bundespräsidenten enden kann.“[6] Zeßners Freund Ernst Karl Winter diagnostizierte und kritisierte die drei „Selbstausschaltungen“.
Zeßner war Gewalt in der Politik zutiefst zuwider. Aber er setzte sich damit nicht ausdrücklich und ausführlich auseinander. An der BOKU musste er es freilich tun.
In der Ersten Republik gab es nach der Ermordung von Bundeskanzler Dollfuß im Jahre 1934 bis 1938 806 Tote durch Gewalt in der Politik.[7] Helmut Wohnout hat ein Dreieck der Gewalt diagnostiziert: Die beiden Bürgerkriegsparteien Christlichsoziale und Sozialdemokraten, zu denen immer mehr die Nationalsozialisten mit Terrorakten stießen. „Es entstand ein kompliziertes Dreiecksverhältnis, bei dem die Nationalsozialisten jener Pol waren, der die Eskalation am konsequentesten vorantrieb.“[8]
Es lässt sich anschaulich dokumentieren, dass – beginnend mit 1932 – eine Reihe von Maßnahmen, welche die Regierung als Reaktion auf nationalsozialistische Terroranschläge setzte, in ihren teils repressiven Auswirkungen hauptsächlich die Sozialdemokraten trafen. Umgekehrt schöpften die bürgerlichen Wehrverbände, vor allem die Heimwehr, die ihren Einfluss innerhalb des Regierungslagers mit dem Einsetzen des nationalsozialistischen Terrors sukzessive ausweiten konnten, gerade daraus einen wesentlichen Legitimationsfaktor. Schließlich sah sich auch die Sozialdemokratie einem Zweifrontenkampf gegenüber, der radikale Methoden zu rechtfertigen schien.[9] Zeßner wartete vergeblich auf die Heimkehr der Habsburger. Er war ein Vertreter der alten feudalen Welt der Monarchie. Das B-VG 1929 war dagegen vom Geist des Humanismus, der Aufklärung und der bürgerlichen Revolution geprägt. Es war die Realisierung der Revolution 1848 in einer neuen Zeit und nach großen Niederlagen. Zeßner konnte sich damit nicht identifizieren. Er war ein ewiggestriger Altösterreicher, ein Habsburg-Österreicher, ein Habsburg-Europäer. Zeßner verstand Politik und Geschichte sub specie Austriae Habsburgensis, nicht sub specie libertatis oder sub specie populi. Als Staatsbeamter, Professor und Jurist war er ein Träger des Rechtsstaates, dessen Wesen und Wert er kannte. Aber er gebrauchte das Wort Rechtsstaat nach unserem Wissen nicht. Auch dann nicht, als es zu Verfassungs- und Rechtsbrüchen kam, also insbesondere 1933 und 1934. Dass er als überzeugter Legitimist gegen die demokratische Republik war, ist verständlich. Aber sein Schweigen zu den Verfassungs- und Rechtsbrüchen und zu den Opfern der Diktatur ist unverständlich.
Republikanisch war er blind, demokratisch unmusikalisch, rechtsstaatlich stumm. Nach den Worten Alfred Missongs senior war er ein Heiliger. Nach der Meinung anderer vielleicht ein “Austrofaschist“. Ein heiliger Austrofaschist? Aber er war ein begeisterter Österreicher.
Fußnoten
[1] Zur Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofes zuletzt Kurt Heller. Der Verfassungsgerichtshof, Wien 2010, S. 251 ff
[2] Im Übrigen lässt sich auch eine „Selbstausschaltung“ des Bundespräsidenten feststellen. Er hatte nämlich Rücktrittsangebote der Regierung, welche an sich die Pflicht des Bundespräsidenten, sie ihres Amts zu entheben, zur Konsequenz haben, mit Vertrauensversicherungen beantwortet. Bundespräsident Miklas fesselte sich durch neue „Vertrauensversicherungen“. So gelang es dem Kanzler, ihn zu lahmzulegen.
[3] Wolfgang Maderthaner, Die Krise einer Kultur, in: Günther Schefbeck (Hg.), Österreich 1934, Wien 2004, S. 69
[4] Maderthaner a.a.O.
[5]Roman Sandgruber, Ökonomische Krise und Delegitimierung der Demokratie, in: Günther Schefbeck (Hg.) a.a.O. . 58f
[6] Ernst Karl Winter, Wiener Politische Blätter, 18. Jahr 1933. Zur Rolle von Bundeskanzler und Bundespräsident im Übergang vom parlamentarischen zum autoritären Regierungssystem, S. Manfried Welan, Heinrich Neisser, Der Bundeskanzler im österreichischen Verfassungsgefüge, Wien 1971, S. 38-46
[7] Gerhard Botz, Gewalt in der Politik, 2. Aufl., München 1983
[8] Helmut Wohnout, Dreieck der Gewalt, in: Günther Schefbeck (Hg.), Österreich 1934, a.a.O. S. 78
[9]Wohnout, a.a.O.