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Die Frau in der Katholischen Kirche#

Von Heribert Franz Köck*

Die Haltung der Katholischen Kirche zur Frau ist ambivalent. In der Frömmigkeit spielt die Verehrung heiliger Frauen eine nicht unbeträchtliche Rolle, ganz zu schweigen von der Hyperdulie („Überverehrung“), die Maria, der Mutter Jesu, entgegengebracht wird und die im 19. und 20. Jh. solche Formen angenommen hat, dass Maria vielleicht bereits als „Coredemptrix“ (Miterlöserin) und „Mediatrix“ (Mittlerin aller Gnaden) zu verehren wäre, hätte sich nicht das Zweite Vatikanum noch rechtzeitig dazwischengelegt. Im Gegensatz dazu ist die rechtliche Stellung der Frau in der Kirche auch heute noch eine solche, dass man im Vergleich zur Stellung des Mannes von gravierender Diskriminierung sprechen muss.

Diese Diskriminierung geht bis in die apostolische Zeit zurück und zeigt, dass die Kirche schon damals nicht in der Lage war, die Spannung zwischen den auf Jesus und seine Botschaft zurückgehenden grundsätzlichen Einsichten über das Verhältnis von Mann und Frau und den traditionellen gesellschaftlichen und kultischen Rollenbildern der Geschlechter, wie sie teils der römischen, teils der jüdischen Tradition entsprachen, in befriedigender Weise aufzulösen. Bestes Beispiel dafür ist der Apostel Paulus, der einerseits feststellt: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid «einer» in Christus Jesus“ (Gal. 3, 28), andererseits aber auch sagt: „Ihr sollt (…) wissen, dass Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau.“ (1 Kor 11,3.) „Der Mann (ist) Abbild und Abglanz Gottes; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes.“ (1 Kor 11,7.) Daraus folgert Paulus: „Eine Frau (…) entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt.“ (1 Kor 11,5.) Paulus gesteht zwar zu, dass man auch anderer Meinung sein könne, wischt den gegenteiligen Standpunkt aber mit der Bemerkung vom Tisch „Wenn aber einer meint, er müsse darüber streiten: Wir und auch die Gemeinden Gottes kennen einen solchen Brauch nicht.“ (1 Kor 11,14 u.16.) Mit dem Herkommen argumentiert Paulus auch, wenn er schreibt: „Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden.“ (1 Kor 14,33.) Paulus beruft sich dabei freilich nicht auf Jesus, sondern auf die Thora: „Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert.“ (1 Kor 14,34.)

Ungeachtet dieser verbalen Position muss es in den paulinische Gemeinden aber nicht nur öffentliches Gebet und prophetische Rede von Frauen gegeben haben, weil sonst die in 1 Kor. 11,5 vertretene Auffassung Keinen Sitz im Leben hätte; vielmehr gab es auch Frauen, die das Apostelamt ausgeübt haben. So schreibt Paulus: „Grüßt Andronikus und Junia (…); sie sind angesehene Apostel und haben sich schon vor mir zu Christus bekannt.“ (Röm 16,7.) Mit Bezug auf Junia schreibt der Kirchenvater Johannes Chrysostomus: „Ein Apostel zu sein ist etwas Großes. Aber berühmt unter den Aposteln – bedenke, welch großes Lob das ist. Wie groß muss die Weisheit dieser Frau gewesen sein, dass sie für den Titel Apostel würdig befunden wurde.“ In der Orthodoxen Kirche. werden insgesamt fünf Frauen des Neuen Testaments als weibliche Apostel verehrt: Priscilla und Junia (Röm 16), Apphia (Phlm 1,2), die Samariterin am Jakobsbrunnen (Joh 4,1-39) sowie Nympha (Kol 4,15). Erst im 13. Jh. wurde in der lateinischen Kirche aus Junia ein Junias, vielleicht, weil man eine Frau im Apostelamt für unvereinbar mit der bestehenden rein männlichen Hierarchie hielt. Die Wiederentdeckung und Anerkennung erfolgte erst im 20. Jh. gegen zähen Widerstand.

Die Verdrängung der (wegen der Zeitumstände ohnedies nur wenigen) Frauen aus kirchlichen Leitungsämtern erfolgte schon in der zweiten Hälfte des 1. Jh., was auch daran liegt, dass die Gnosis mit ihrer dualistische Auffassung, welche die Seele als geistige Substanz dem göttlichen Bereich, den Leib als materielle Substanz aber dem widergöttlichen Bereich zuordnete, wobei das Weib als typischer Bestandteil der niedrigen materiellen Existenz erschien, trotz offizieller Distanzierung nicht ohne Wirkung auf die kirchliche Lehre und Praxis blieb .Auf dieser Linie liegt der deuteropaulinische 1. Timotheusbrief, wo es heißt: „Dass eine Frau lehrt, erlaube ich nicht, auch nicht, dass sie über ihren Mann herrscht; sie soll sich still verhalten. Denn zuerst wurde Adam erschaffen, danach Eva. Und nicht Adam wurde verführt, sondern die Frau ließ sich verführen und übertrat das Gebot. Sie wird aber dadurch gerettet werden, dass sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie in Glaube, Liebe und Heiligkeit ein besonnenes Leben führt.“ (1. Tim 2, 11-14). Was hier über die „natürliche Rolle der Frau“ gesagt ist, entspricht überlieferter jüdischer Denkweise, die sich wiederum auf ein wörtliches Verständnis der Genesis stützt.

Die zitierten und ähnliche biblische Begründungen für die untergeordnete Rolle der Frau, aber auch der Einfluss der griechischen Philosophie, die das männlichen Element gegenüber dem weiblichen traditionell bevorzugte, beeinflussten die Theologie von den Kirchenvätern bis ins 20. Jh. Überdies hielt man bis ins 19. Jh. die Frau an der Weitergabe des Lebens nur insoweit für beteiligt, als sie Schutzraum und Nahrung für den Embryo bereitstelle, während dieser sich allein aus dem Samen des Mannes entwickle. Es verwundert unter diesen Umständen nicht, dass selbst Thomas von Aquin die Frau als ein misslungenes männliches Wesen und damit als eine Art Missgeburt betrachtete. Daher wurde die Frau auch nicht so sehr als Stütze des Mannes denn als dessen Versuchung und damit als Gefahr für sein Seelenheil angesehen.

Der ehelose Priesterstand war daher geradezu die ideale Möglichkeit, sich vor der Sünde durch weibliche Verführung zu schützen und sich jene Reinheit zu bewahren, die man insbesondere für den Umgang mit den eucharistischen Gestalten als erstrebenswert ansah. Reste dieser Mentalität haben sich bis heute gehalten. So spricht noch 2009 der gegenwärtige Papst Benedikt XVI. in einem Schreiben an die Priester von der „Keuschheit, wie sie für den Dienst eines Priesters nötig ist“, der „angemessene(n) Keuschheit dessen, der gewöhnlich die Eucharistie berühren muss“. Zu dieser Haltung hat beigetragen, dass man die Ausübung des Geschlechtsaktes schon an sich als „verunreinigend“, ja als Ausdruck der Erbsünde ansah; dies hat seinen Niederschlag auch im heute noch gern gesungenen Weihnachtslied „Es ist ein Reis entsprungen“ gefunden, wo es von Maria heißt: „…hat sie das Kind geboren und blieb doch reine Magd.“

Unter dem Einfluss der Frauenemanzipation im weltlichen Bereich, wie sie vor allem das 20. Jh. kennzeichnet, hat sich freilich nicht nur die katholische Theologie von den früheren Abqualifizierungen der Frau distanziert, sondern auch das kirchliche Lehramt bekennt sich heute dazu, dass Mann und Frau in gleicher Weise an der Gottesebenbildlichkeit des Menschen teilhaben. Es wird auch nicht bestritten, dass Frauen heute für die kirchliche Arbeit, nicht nur im karitativen Bereich, sondern auch in jenem der Seelsorge, unentbehrlich geworden sind. Trotzdem weigert sich die Katholische Kirche noch immer, die völlige Gleichberechtigung von Mann und Frau dadurch herzustellen, dass auch Frauen zu echten Leitungsfunktionen einschließlich des Priester- und Bischofsamtes zugelassen werden.

Die Weigerung wird von Rom im Wesentlichen wie folgt begründet. Frauen könnten nicht zum Priesteramt zugelassen werden, weil der Priester „in persona Christi“ handle, Jesus selbst aber ein Mann und keine Frau war und daher nur von einem Mann „verkörpert“ werden könne. Überdies habe Jesus keine Frau in den Kreis der zwölf Apostel berufen, und Frauen hätten auch sonst in der apostolischen Zeit keine Leitungsfunktionen innegehabt. Aus diesen Gründen habe die Kirche auch heute keine Vollmacht zur Ordination von Frauen, weshalb die Nichtzulassung von Frauen zum Priesteramt keine Diskriminierung darstelle, sondern durch göttliches Recht gerechtfertigt sei.

Demgegenüber wird heute freilich zunehmend Auffassung vertreten, dass alle diese Gründe nicht stichhaltig seien. Insbesondere werden alle Folgerungen, die die Amtskirche aus dem Umstand, dass Jesus ein Mann war, zieht, als verfehlt angesehen. Wegen der natürlichen Differenzierung der Menschen in Männer und Frauen konnte auch „das Wort, das Fleisch geworden ist“, nur entweder als Mann oder als Frau geboren werden, weshalb – wie immer die Entscheidung dann gefallen ist bzw. wäre – daraus weder ein Nachteil für die Frau abgeleitet werden kann noch ein Nachteil für den Mann hätte abgeleitet werden könnte. Auch ist nichts, was Jesus getan hat, von ihm spezifisch als Mann getan worden und hätte damit nicht auch als Frau getan werden können. Daher reicht für das Handeln „in persona Christi“ das bloße Menschsein aus; auf das Mann- oder Frau-Sein kommt es nicht an. Der Umstand, dass die Apostel alle Männer waren, ist zeitbedingt und vom damaligen jüdischen Umfeld her zu erklären; überdies sind Jesus nicht nur Männer, sondern auch Frauen (z.B. Maria von Magdala) gefolgt. Außerhalb dieses jüdischen Umfelds haben aber schon in apostolischer Zeit auch Frauen Leitungsfunktionen in der Kirche innegehabt.

Was die von der Amtskirche bestrittene bzw. zumindest bezweifelte Vollmacht zur Weihe von Frauen anlangt, so ist darauf hinzuweisen dass es für die Frage der Zulassung der Frau zum Priesteramt gar nicht eine der Kirche gegebenen ausdrückliche Vollmacht notwendig ist. Da Frauen auch sonst zu allen Sakramenten Zugang haben, bedürfte es für ihren Ausschluss vom Sakrament der Weihe – weil es sich dabei um eine Ausnahme handelt – eines ausdrücklichen Verbots Jesu, Frauen zu weihen. Ein solches Verbot darf aber nicht präsumiert werden. Schließlich ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Kirche nicht nur biblisch begründbar (vgl. nochmals Gal. 3,28), sondern hat ihre Grundlage schon im natürlichen göttlichen Recht (dem sog. Naturrecht), sodass – weil Gott nicht etwas gleichzeitig gebieten und verbieten kann – kein entgegenstehendes positiv-göttliches Recht denkbar ist. Es kann Jesus daher von vornherein nicht unterstellt werden, er habe, was das Priesteramt anlangt, eine naturrechtswidrige Diskriminierung der Frau angeordnet. Das von der Amtkirche in diesem Zusammenhang verwendete Argument muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Statt eine Diskriminierung der Frau als dem göttlichen Recht entsprechend und damit als gerechtfertigt anzusehen, folgt aus dem Umstand, dass eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau und damit eine Diskriminierung vorliegt, mit Notwendigkeit, dass es kein göttliches Recht geben kann, das eine solche Diskriminierung anordnet.

Dass sich die Amtskirche hier wie in anderen Zusammenhängen bisher geweigert hat, die von ihr gegenüber dem Staat und der internationalen Gemeinschaft lautstark eingeforderten natürlichen Menschenrechte auch im innerkirchlichen Bereich zu gewähren und ihr eigenes Recht entsprechend anzupassen, hat wohl weniger theologische Gründe – schon in den Siebzigerjahren des 20. Jh. ist eine von Papst Paul VI. eingesetzte Kommission zum Schluss gekommen, aus der Bibel könne kein Verbot der Priesterweihe für Frauen abgeleitet werden – als solche, die in einem durch fast zweitausend Jahre verfestigten Selbstverständnis einer sich zwar nicht durch Geburt, aber durch Selbstergänzung perpetuierenden Priesterkaste gelegen sind, die eine offenbar gerade in ihren höheren Rängen weit verbreitete Berührungsangst vor dem weiblichen Element ausgebildet hat. (Noch in den Sechzigerjahren hat es Rom abgelehnt, als Stellvertreterin des deutschen Botschafters bei Heiligen Stuhl eine Frau zu akzeptieren, mit der Begründung, bei Abwesenheit des Botschafters könnten hohe Prälaten gezwungen sein, dienstlich mit ein Frau zu verkehren. Es blieb dem ugandischen Gewaltherrscher Idi Amin vorbehalten, die Akzeptierung eine Frau als Botschafterin beim Hl. Stuhl zu erzwingen.)

Die kirchliche Praxis des Ausschlusses der Frau vom Priesteramt reflektiert jedenfalls eine philosophisch-theologische Tradition, die heute als eigentlich längst überwunden anzusehen ist. An ihr festzuhalten, demonstriert einen Fundamentalismus, der nicht wahrhaben will, dass nicht nur die Bibel, sondern auch die kirchliche Doktrin von ihrem jeweiligen Verständnishorizont her ausgelegt und die christliche Botschaft daher immer neu interpretiert werden muss, um hic et nunc richtig angewendet werden zu können. Geschieht dies nicht, wird die Kirche weiter an gesellschaftlicher Relevanz verlieren. Heute wird immer beklagt, dass der Kirche im 19. Jh. die Arbeiter verloren gegangen sind, weil sie nicht rechtzeitig auf die sozialen Fragen des Industriezeitalters reagiert hat. Im 20. Jh. sind breite gesellschaftliche Kreise wegen der Unfähigkeit der Kirche, auf die Fragen der Gegenwart überzeugende Antworten zu geben, weggebrochen, eine Entwicklung, die sich im 21. Jh. beschleunigt fortzusetzen scheint. Wenn es der Amtskirche gelingt, auch noch die Frauen der Kirche zu entfremden, werden die Folgen katastrophal sein.


* Der Verfasser ist emer. Ordentlicher Universitätsprofessor und Mitglied des Vorstandes der „Laieninitiative“. Zu dieser vgl. Laieninitiative.at


Eine Stellungnahme zu dieser auf höchstem, gut belegten Niveau, geschriebenen und sehr überzeugenden Erörterung durch einen evangelischen und einen katholischen Theologen der "Amtskirche" wäre sehr interessant und würde die Diskussion noch wesentlich bereichern. Dr. Karl Anton Glaubauf

--glaubauf karl, Sonntag, 21. Februar 2010, 10:34