ZUNFT#
In den Zunftstatuten war das wirtschaftliche Leben geregelt. Die Arbeitszeit, der Zugang zum Handwerk, die Zulassung zur Meisterprüfung, das Verhältnis der Meister, Gesellen und Lehrlinge untereinander, die Rechte und Pflichten der Zunftangehörigen, schließlich die Sorge für einwandfreie Rohstoffe und für die Qualität der Verarbeitung, die Preisgestaltung und die Regelung des Wettbewerbes wurden in den Statuten genossenschaftlich festgelegt. Bald spielte jedoch die hoheitliche Bestätigung der Zunftsatzungen, sei es durch die Stadtobrigkeiten, sei es durch die fürstlichen Territorialherrschaften, eine bedeutende Rolle. Mit dem im Spätmittelalter wachsenden Wettbewerb verschärften die Zünfte die Bestimmungen über die Zulassung zur Ausbildung. Nur als Meistersohn oder durch eine Heirat mit einer Handwerkerwitwe war es möglich ein traditionelles Handwerk auszuüben. An diesem Zustand konnten auch die verschiedenen obrigkeitlichen Versuche den Zugang zu den Handwerken und Gewerben zu erleichtern wenig ändern. Erst 1859 erließ Kaiser Franz Josef I. eine Gewerbeordnung, die, wohl unter dem Druck der Industrialisierung, auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit stand.