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ZUNFT#

Fahnenspende der Bäckerinnung
Fahnenspende der Bäckerinnung an die Studentenschaft der Universität Wien im April 1848 aus "Das Jahr 1848. Geschichte der Wiener Revolution" von Heinrich Reschauer aus dem Jahr 1876.
Zünfte waren Verbände von Handwerkern oder anderen Gewerbetreibenden, denen jeweils die Meister mit den Gesellen und Lehrlingen eines einzelnen Handwerks oder einer Gruppe von verwandten Handwerks- oder Gewerbezweigen angehörten. Sie sind seit dem 12. Jahrhundert in den Städten entstanden. Die wichtigsten Impulse zur Entstehung und Entwicklung der Zünfte kamen aus der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung, die insgesamt vom Leben der Einzelpersonen in größeren Verbänden geprägt war. Die Handwerkerzünfte verstanden sich als kirchliche Bruderschaften, sie errichteten Meßstiftungen und wirkten kirchlich-karitativ für ihre Mitglieder, wenn diese in Not geraten waren. Große Bedeutung hatten die Zünfte im gesellschaftlichen Leben der handwerklichen Bürgerschicht. Die Zunfthäuser mit den Zunftladen waren der Mittelpunkt für die Versammlungen der Zunftmeister.

In den Zunftstatuten war das wirtschaftliche Leben geregelt. Die Arbeitszeit, der Zugang zum Handwerk, die Zulassung zur Meisterprüfung, das Verhältnis der Meister, Gesellen und Lehrlinge untereinander, die Rechte und Pflichten der Zunftangehörigen, schließlich die Sorge für einwandfreie Rohstoffe und für die Qualität der Verarbeitung, die Preisgestaltung und die Regelung des Wettbewerbes wurden in den Statuten genossenschaftlich festgelegt. Bald spielte jedoch die hoheitliche Bestätigung der Zunftsatzungen, sei es durch die Stadtobrigkeiten, sei es durch die fürstlichen Territorialherrschaften, eine bedeutende Rolle. Mit dem im Spätmittelalter wachsenden Wettbewerb verschärften die Zünfte die Bestimmungen über die Zulassung zur Ausbildung. Nur als Meistersohn oder durch eine Heirat mit einer Handwerkerwitwe war es möglich ein traditionelles Handwerk auszuüben. An diesem Zustand konnten auch die verschiedenen obrigkeitlichen Versuche den Zugang zu den Handwerken und Gewerben zu erleichtern wenig ändern. Erst 1859 erließ Kaiser Franz Josef I. eine Gewerbeordnung, die, wohl unter dem Druck der Industrialisierung, auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit stand.

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