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Einsatz von UAV im Naturgefahrenbereich #

Unmanned Aerial Vehicle (UAV)
Unmanned Aerial Vehicle (UAV)
© BOKU

Erstmalig an der BOKU wird ein Unmanned Aerial Vehicle (UAV) vom Institut für Alpine Naturgefahren (IAN) unter den Vorgaben der Austro Control (uLFZ Klasse 1, Österreich gem. § 24f LFG) in Betrieb genommen. Das IAN nutzt das UAV zur Dokumentation und für Monitoring von Naturgefahrenprozessen

Für die Untersuchung von Naturgefahren wie Muren, Rutschungen und Lawinen sind Fernerkundungsdaten von großer Bedeutung. Das Institut für Alpine Naturgefahren (IAN), in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vermessung, Fernerkundung und Landinformation (IVFL), verwendet seit jüngster Zeit ein UAV (Unmanned Aerial Vehicle) zur Erhebung von Geodaten wie Orthofotos und digitalen Oberflächenmodellen. Unter Einhaltung des österreichischen Luftfahrtgesetzes wurde laut Bescheid eine Betriebsbewilligung für ein uLFZ der Klasse 1 für den Geltungsbereich Kategorie A/Einsatzgebiet II (in unbesiedelten Gebieten im gesamten Bundesgebiet) erteilt. Der Einsatz des UAV zur Ereignisdokumentation und zum Monitoring von Massenbewegungen zeigt sich als praktikables und effizientes Werkzeug, wodurch binnen kurzer Zeit hochaufgelöste Geodaten produziert werden können. Eine sorgfältige Flugplanung, unter Einbeziehen von Wetter, Geländegegebenheiten und Satellitenverfügbarkeit trägt essentiell zum Gelingen von UAV Befliegungen und zur weiteren photogrammetrischen Auswertung bei. Mit diesem Instrument können Naturgefahrenprozesse besser nachvollziehbar gemacht werden. Gleichzeitig erhält man wertvollen Input für darauffolgende Modellierungen.


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