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Bundeshymne: OLG segnet Änderung ab#

Eine Textänderung der Bundeshymne für eine Kampagne des Unterrichtsministeriums ist nun auch vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgesegnet worden. Verlag und Erben der Dichterin hatten geklagt.

Erben und Verlag hatten im März Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung ergriffen. Kleine Textänderungen möglich

"Wenn man eine Bundeshymne textet, räumt man damit jedenfalls auch das Recht ein, dass bei geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kleine Textänderungen vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn es sich um eine Informationskampagne eines obersten Staatsorgans handelt", fasste der Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger den Beschluss der zweiten Instanz zusammen.

Er bestätigte damit einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). Im vergangenen März hatte bereits das Handelsgericht Wien einen Antrag der Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie des Sessler-Vertrags auf eine Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. "Erfüllung einer staatlichen Aufgabe" Die Verwendung der Bundeshymne im Rahmen einer ministeriellen Kampagne zur Bildungsreform stelle keine kommerzielle Verwendung zu Werbezwecken dar, stellte das OLG fest. Es sei vielmehr eine Verwendung im Rahmen der Erfüllung einer staatlichen Aufgabe.

Vom Original abweichende Änderungen ohne Einwilligung des Urhebers sind demnach dann zulässig, wenn diese "nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden". Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Zeitgemäße Fassung, keine Verstümmelung Das OLG bezweifelt das im Fall der Informationskampagne nicht, da es sich dabei um "ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen" und eine Kampagne handle, die "offenkundig vor allem ein jüngeres Publikum ansprechen soll".

Die Abänderung sei keine Verstümmelung des Originals, sondern stelle "eine zeitgemäße, die primären Adressaten der Kampagnen ansprechende abgewandelte Fassung" dar, so das OLG weiter. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Söhne und Töchter" statt "Söhne" In dem Streit geht es um eine Kampagne des Unterrichtsministeriums. In einem Spot dafür singt die Sängerin Christina Stürmer von der Heimat "großer Söhne und Töchter", während im Original nur von "Söhnen" die Rede ist. Das sei ein Eingriff in das Persönlichkeitsurheberrecht, sagte Ulrich Schulenburg, Geschäftsführer des Sessler-Verlags, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt.

Zudem hält Schulenburg eine "poppige Version" der Bundeshymne generell für eine Absurdität: "Das kann nicht im Sinne des Staates sein." Der Verlag vertritt auch die Erben von Victor Keldorfer und Max Schönherr, von denen die Chor- und Orchesterbearbeitung der ursprünglich Wolfgang Amadeus Mozart zugeschriebenen Freimaurerkantate stammt.

Verlag und Erben hatten eine Einstweilige Verfügung erwirken wollen, was im März am Handelsgericht abgelehnt worden war. Dagegen wiederum hatten die Kläger Rechtsmittel eingelegt. Nach dem Spruch des OLG ist nun noch eine neuerliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof zulässig. "Erfreut" und "unnötig" SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut: "Es ist höchste Zeit, dass wir die Leistungen, die die Frauen in diesem Land erbringen, sichtbar und hörbar machen."

Die FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber ortete demgegenüber eine "unnötige und künstlich losgetretene Debatte über die Änderung der österreichischen Bundeshymne".

ORF 20.08.2010