Die Symbole Vorarlbergs #
Landeswappen und Landesfarben#
von Peter DiemLandesverfassung, Artikel 6:
(1) Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde.
(2) Die Farben von Vorarlberg sind rot-weiß.
(3) Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Vorarlberg" auf.
(4) Durch Gesetz wird eine Landeshymne bestimmt und das Nähere über Wappen und Farben des Landes geregelt.
Landeswappen und Landesfarben
Am 20. August 1864 wurde durch kaiserliches Diplom dem damaligen Kronland Vorarlberg der österreichisch-ungarischen Monarchie ein Wappen verliehen, das aus den Wappen einzelner Städte, Gerichte und Herrschaften in Vorarlberg zusammengesetzt war. Dieses Wappen wurde nach dem Zusammenbruch der Monarchie und der Erlangung der Selbständigkeit Vorarlbergs in der neuentstandenen Republik aufgelassen.
Das neue Wappen deckt sich jedoch im wesentlichen mit dem Herzschild des ehemaligen Wappens.
Die ersten farbigen Wiedergaben des Landeswappens finden sich gegen Mitte des 14. Jahrhunderts: in der Handschrift „speculum humanae salvationis" aus dem Kloster Weissenau (undatiert, wohl um 1330/35) und in der Züricher Wappenrolle (um 1340). Die Familie der Montforter war im Mittelalter eines der mächtigsten Herrschergeschlechter im alemannischen Raum. Ihr Wappen hatten sie von den Pfalzgrafen von Tübingen übernommen, ebenso wie den Namen, der von der im damals noch rätoromanisch sprechenden Vorarlberger Oberland bei Weiler gelegenen Burg Montfort (= Starkenberg) stammt. Das Symbol wird auf die Gerichtsfahne (auch „Pfalz" genannt) zurückgeführt, die die Pfalzgrafen von Tübingen seit 1146 in ihrem Wappen führten.Die heute gültige Form des Vorarlberger Wappens geht auf das Gesetz über das Landeswappen, 2. Novelle (LGB1. 18/1936) zurück, welches seinerseits auf dem Landesgesetz vom 3. Dezember 1918 (LGB1. 20/1918) und dem Landesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1923 (LGB1. 47/1923) beruht. Im Gesetz von 1918 heißt es forsch:
„Als Landeswappen wird in Zukunft das Montfortische rote Kriegsbanner auf silbernem Schilde geführt, wie es im Mittelschilde des aufgelassenen Landeswappens sich vorfindet."
Auch das Gesetz aus dem Jahre 1936 spricht noch vom „Montfortischen Kriegsbanner". In der geltenden Landesverfassung vom 14. März 1984 heißt es nur mehr „das Montfortische rote Banner". So wurde aus einer Gerichtsfahne in Gestalt einer Kirchenfahne zunächst ein Kriegsbanner und schließlich ein einfaches rotes Banner.
Entsprechend dem Landeswappen sind die Landesfarben rot-weiß.
Siehe auch die sorgfältig gestaltete offizielle Beschreibung der Landessymbole
Zu den Vorarlberger Gemeindewappen siehe: Katalog 16.pdf Schriften_6.pdf Schriften_7.pdf
Zur genauen Darstellung der Symbole der Bundesländer vergleiche die Überblicksseite