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Landarbeiterkammern#

Interessenvertretung der in Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer (außer Familienangehörigen oder leitenden Angestellten). Die Einrichtung von Landarbeiterkammern ist Landessache. Eigene Landarbeiterkammern: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Kärnten; in Tirol und Vorarlberg sind es Sektionen der Landwirtschaftskammern, im Burgenland und in Wien Integrierung in die Kammer für Arbeiter und Angestellte. Organe: Präsident, Vorstand (Hauptausschuss), Sektionsvorstand (Sektionsausschüsse), Vollversammlung, deren Mitglieder für 5 Jahre gewählt werden.

Literatur#



K. Korinek, Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970