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Minister#

Bis 1848 bestanden zur obersten Leitung der Staatsverwaltung kollegial organisierte Hofbehörden, ab 1760 der Staatsrat. 1848 trat an deren Stelle das Ministerialsystem, das im Neoabsolutismus bestehen blieb, da Minister die Funktion des Kronrats und des obersten Vollziehungsorgans des Monarchen übernahmen. In der konstitutionellen Ära waren die Minister dem Monarchen untergeordnet, aber der Volksvertretung verantwortlich. Neben den 3 k. u. k. Ministerien (Äußeres, Reichskriegsministerium, Reichsfinanzministerium) bestanden in der westlichen Reichshälfte das Ministerratspräsidium und 9 k. k. Ministerien (Inneres, Kultus und Unterricht, Justiz, Finanz, Handel, öffentliche Arbeiten, Eisenbahn, Ackerbau und Landesverteidigung). Bundesminister, Bundesministerien.