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Bundesministerien#

Bundesministerien unterstützen den ihnen vorstehenden Bundesminister bei der Führung der in seine Zuständigkeit fallenden Verwaltungsgeschäfte (vergleiche Bundeskanzleramt).

Zahl, Wirkungsbereich und Einrichtung der Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz (in der jeweils geltenden Fassung; letzte Novellierung am 8.1.2018) bestimmt.

Jedes Bundesministerium ist in Sektionen unterteilt, diese wiederum in Abteilungen. Mehrere Abteilungen können zu Gruppen zusammengefasst werden. Außerdem gehören ihnen Hilfsstellen an (zum Beispiel Behördenbibliotheken, Eingangs- und Abgangs-, Kanzlei- und Schreibstellen, Buchhaltung), die Einrichtung von "Ministersekretariaten" zur zusammenfassenden Behandlung von Angelegenheiten verschiedener Sektionen ist zulässig.

Weiterführendes#

Literatur#

  • W. Barfuß, Ressortzuständigkeit und Vollzugsklausel (Forschungen aus Staat und Recht 7), 1968


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