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Stadt#

In historischer Zeit privilegierte größere Siedlung (oppidum); die älteste Stadtanlage in Österreich war die Höhensiedlung der Kelten auf dem Magdalensberg. Zur Römerzeit gab es im heutigen Österreich 11 Städte (municipia), die während der Völkerwanderung untergingen. Mittelalterliche Städte gibt es seit dem 12. Jahrhundert, ihre Kennzeichen waren Befestigung und Marktrecht, später Selbstverwaltung und Mitsprache der Bürgerschaft. Stadtrechte vergaben die Stadtherren (Bischof Konrad von Passau 1159 für St. Pölten, Herzog Leopold VI. 1212 für Enns, 1221 für Wien), später auch Grundherren, nach 1848 der Kaiser, ab 1918 die Staats- bzw. die Bundesregierung, seit 1925 die Landtage.

Seit 1849 (Provisorisches Gemeindegesetz) ist Stadt ein Titel ohne rechtliche Bedeutung; der Rang "Stadt mit eigenem Statut" verleiht seither Landesunmittelbarkeit.

Literatur#

  • E. Lichtenberger, Stadtgeographie - Begriffe, Konzepte, Modelle, Prozesse, 1991.


Primäres Kennzeichen der Städte in Österreich bis 1849 war, dass ihre Bürger im Gegensatz zu den unfreien, leibeigenen Hintersassen der Grundherrschaften frei waren: "Stadtluft machte frei".

Um eine Flucht der grundherrschaftlichen unfreien Untertanen zu verhindern, wurden diesen die Haare "geschoren". Daher der Ausdruck "die Geschorenen", in Wien umgangssprachlich als die "Gscherten" lange eine Bezeichnung für die Bewohner der übrigen Bundesländer.

Städte mit eigenem Statut haben durchaus beachtliche Rechte. Sie wählen beispielsweise unabhängig von dem Termin der Gemeinderatswahlen im Land und setzen den Wahltermin auch selbst fest, wie beispielsweise die vorgezogenen Gemeinderatswahlen in St. Pölten am 3. Juli zeigen. Sie sind also von Landesregierung und Landtag weitgehend unabhängig, haben aber selbstverständlich Bundes- und Landesangelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich zu besorgen. Landesunmittelbar sind sie daher nicht.

-- Glaubauf Karl, Sonntag, 10. April 2011, 20:59