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2 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
ten Jahren vermehrt in informationstechnische Systeme wie das Internet
verlagert. Tatorte bilden hierbei nicht mehr nur physische Räume, son-
dern die unterschiedlichsten Bereiche des virtuellen Cyberspace. Tat-
mittel und Tatobjekte haben sich von körperlichen Gegenständen oder
auch Menschen auf unkörperliche ubiquitäre Informationseinheiten,
in Form digitaler Daten, ausgedehnt. DarĂĽber hinaus darf nicht auĂźer
Acht gelassen werden, dass moderne informationstechnische Systeme
auf einer Technologie beruhen, die sehr facettenreich und manipula-
tionsträchtig ist und weder Ländergrenzen noch Entwicklungsgrenzen
kennt. Das Entwicklungspotenzial der Technologie ist jedenfalls enorm,
sodass sich am heutigen Tag keine seriöse Prognose abgeben lässt, wo-
hin sich diese Technisierung noch bewegen wird. Meines Erachtens be-
schreiben die aktuellen Vorgänge aber lediglich den Anfang einer noch
nie dagewesenen digitalen Revolution.
Die technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet stellen groĂźe
Herausforderungen für sämtliche Wissenschaftsdisziplinen dar, wo-
bei im Bereich der Rechtswissenschaften – im hier interessierenden
Zusammenhang – das Strafrecht und das Datenschutzrecht immanent
mit dem gesellschaftlichen Zusammenleben in Theorie und Praxis ver-
woben sind.
Insbesondere indizieren die Informationstechnologie und ihre
Möglichkeiten im strafrechtlichen Zusammenhang spezielle Problem-
betrachtungen in der Rechtspolitik, der Strafrechtsdogmatik, der Er-
mittlungstaktik und der Kriminaltechnik ( wie insb Computer- bzw Da-
tenforensik ).
Spätestens dann, wenn die Sicherheit bzw das Zusammenleben der
Gesellschaft und RechtsgĂĽter ernsthaft bedroht werden, ist ua der Ge-
setzgeber gefordert, auf solche Bedrohungen zu reagieren. Aufgrund
der Transnationalität moderner Erscheinungsformen der » Computer-
kriminalität « ist dies nicht nur eine rein innerstaatliche Aufgabe der
einzelnen Staaten, sondern erfordert ein » vernetztes « internationa-
les Vorgehen, um Computerkriminalität wirksam bekämpfen zu kön-
nen.7 In Ă–sterreich hat der Gesetzgeber im Kernstrafrecht bereits im
7 Vgl dazu auch das » Haager Programm « von 2004 zur Stärkung von Freiheit, Si-
cherheit und Recht in der Europäischen Union und anschließend im » Stockhol-
mer Programm « von 2009 und den dazugehörigen Aktionsplan [ Aktionsplan des
Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung
von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union, ABl C 2005 / 198, 1;
Das Stockholmer Programm – Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik