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Das materielle Computerstrafrecht
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7 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ schließlich um » echte « Computerdelikte handelt. Es werden nämlich auch grundsätzlich technikneutrale Bestimmungen analysiert, wel- che aber zumindest auch explizite, informationstechnologische Bege- hungsweisen enthalten ( sog » unechte Computerdelikte « ). Bei diesen letztgenannten Delikten wird daher – dem hier interessierenden Un- tersuchungsgegenstand Rechnung tragend – der Schwerpunkt der Aus- arbeitung auf diese spezifischen Begehungsweisen gesetzt. Aufgrund der thematischen Nähe einzelner Nebenstrafbestimmungen, wie zB § 51 Datenschutzgesetz 2000 oder § 10 Zugangskontrollgesetz, werden auch diese Bestimmungen in die Untersuchung einbezogen. Daneben wird die Wirksamkeit des materiellen Strafrechts anhand ausgewähl- ter Phänomene der Computerkriminalität untersucht. Teil I der Arbeit befasst sich mit den informationstechnischen Infra- strukturen und technischen Entwicklungen sowie mit den Begrifflich- keiten » Computerkriminalität « und » Computerstrafrecht «. Außerdem wird der kernstrafrechtliche Datenbegriff aufgearbeitet, der eine we- sentliche Rolle bei der Anwendung spezifischer Delikte spielt. Des Wei- teren werden die legistischen Entwicklungen des Computerstrafrechts im engeren Sinn überblicksmäßig dargestellt. Was die informations- technikspezifische Ausgangssituation anlangt, werden wesenstypische Elemente der Informations- und Kommunikationstechnologie wie Di- gitalisierung, Automatisierung, Abstraktion, Universalität, Virtualisie- rung, Ubiquität und Transnationalität sowie die Entwicklungsdynamik in Geschwindigkeit und Miniaturisierungszunahme angesprochen. In weiterer Folge wird unter Berücksichtigung der vorhandenen An- sätze und modernen Erscheinungsformen der Begriff » Computerkri- minalität « näher untersucht, wobei keiner dieser bisherigen Definiti- onsansätze vollends überzeugt. Auch werden als Folge der hier getroffenen Definitionen bestimmte Fallbereiche und Sonderfälle ( wie reine Hardware-Angriffe, Zeitdieb- stahl, Urheberrechtsverletzungen bezüglich Software ) für die gegen- ständliche Untersuchung weitgehend ausgeschieden und die dog- matischen Entwicklungen unter Einbeziehung internationaler und europäischer Vorgaben in einem Kurzüberblick festgehalten, bevor sich Teil II der vorliegenden Arbeit mit der dogmatischen Darstellung des Computerstrafrechts im engen Sinn beschäftigt. Teil II umfasst den Hauptteil dieser Arbeit und widmet sich den einzelnen Computerdelikten. Diese werden nach den in Teil I ange- stellten Erwägungen identifiziert und bezüglich ihres thematischen
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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