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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
nisch erklärt, hins ihrer Sozialverträglichkeit untersucht und in weiterer
Folge unter die abstrakten computerspezifischen Tatbilder subsumiert.
Integralen Bestandteil dieser Arbeit bilden auch Verflechtungen des ma-
teriellen Strafrechts mit dem Grundrecht auf Datenschutz in praktischer
Anwendung und Dogmatik sowie die Aufarbeitung der nebenstrafrecht-
lichen Strafbestimmung des § 51 DSG 2000. Besonderes Augenmerk
wurde bei der Auseinandersetzung mit den IKT-spezifischen Delikten
auf die bisherigen Lehrmeinungen und – sofern vorhanden – Judikate
gelegt, welche einer ausfĂĽhrlichen Analyse zugefĂĽhrt und kritisch hin-
terfragt werden. Daraus entwickelt sich in den meisten Fällen ein eige-
ner Ansatz, der sich wiederum in vielen Aspekten von der hM deutlich
unterscheiden kann. In anderen Fällen liegt der Mehrwert dieser Ar-
beit aber auch darin, dass bisher unbeachtete Problemfelder iZm den
Computerdelikten erstmals aufgezeigt werden, deren Behandlung und
bestenfalls Lösung – sofern sie nicht schon in der vorliegenden Arbeit
ausgearbeitet werden – sich hervorragend für weiterführende Untersu-
chungen und wissenschaftliche Arbeiten eignen.
Nicht zuletzt werden in diesem Kapitel dogmatische Schwachstel-
len aufgezeigt, die fĂĽr die starke Diskrepanz der Anzeigenstatistik und
Verurteilungsstatistik mitverantwortlich sein könnten. Besondere Auf-
merksamkeit wird ferner den daraus resultierenden Empfehlungen an
den Gesetzgeber gewidmet.
In Teil III werden zusammenfassende Schlussbetrachtungen ange-
stellt und wesentliche Erkenntnisse dieser Arbeit ( Ergebnisse, eigene
Thesen und Empfehlungen ) in ihrem Kern ĂĽberblickshaft aufgelistet.
B. Die Omnipräsenz informationstechnischer Systeme
1. Abstraktion und Repräsentation
Digitale Datenverarbeitungsprozesse basieren auf einem strengen
Determinismus. Genau genommen gibt es nur zwei eindeutige ( phy-
sikalische ) Zustände, welche bei sämtlichen digitalen Verarbeitungs-
prozessen die Grundlage sind, nämlich Strom fließt oder fließt nicht 20,
20 Es könnte auch durch » hohe Spannung « und » niedere Spannung « beschrieben
werden und muss nicht zwingend mit absoluten » ein- « bzw » aus-Werten « zu tun
haben.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik