Seite - 17 - in Das materielle Computerstrafrecht
Bild der Seite - 17 -
Text der Seite - 17 -
17
Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
eine Richtung verstanden wird, die auch Verhaltensweisen umfasst,
bei denen bloß die Hardware eines Computers beschädigt oder wegge-
nommen wird oder die bloß apparative Ausstattung eines Computers
als Tatmittel, zB durch den Wurf eines Computers durch eine Fenster-
scheibe im Zuge eines Einbruchsdiebstahls, Verwendung findet. Enger
formuliert es bereits Sieber 55, der darunter im Wesentlichen nur rechts-
widrige Vermögensverletzungen 56 zusammenfasst, die durch Compu-
termanipulation, Computersabotage, Computerspionage und Zeit-
diebstahl 57 realisiert werden. Auch die OECD schränkte diesen Begriff
in ihrer Untersuchung im Jahr 1986 auf informationstechnologische
Verarbeitungsweisen ein, da sie von » any illegal, unethical, or unautho-
rized behaviour relating to the automatic processing and the transmis-
sion of Data « sprach.58 In Österreich schloss man sich seit Aufkommen
der Diskussion über diese modernen Kriminalitätsformen mehrheit-
lich dem Verständnis nach von zu Mühlen aus Deutschland an.59
1. Der Computer als End- oder Zwischenziel deliktischen
Handelns
Jaburek / Schmölzer, die grundlegend die Diskussion in Österreich ge-
prägt und begleitet haben, wollen dabei aber keine Unterteilung in
Teilbereiche ( zB Computermanipulation, Computersabotage, Com-
puterspionage und Zeitdiebstahl ) vornehmen, wie sie in Deutschland
55 Vgl Sieber, Computerkriminalität 2, 29 ff und 188; Sieber, The Handbook on Com-
puter Crime, Computer-related Economic Crime and the Infringements of Pri-
vacy ( 1986 ) 31; Sieber, Der strafrechtliche Schutz der Information, ZStW 1991 / 103,
780 mwN; siehe Uthemann, Computerkriminalität, in Sieverts / Schneider ( Hrsg ),
Handwörterbuch der Kriminologie. Bd 5 ( 1998 ) 265 ( 266 ).
56 Im Zusammenhang mit anderen Rechtsgütern spricht Sieber von der Computer-
kriminalität in einem weiteren Sinn ( Sieber, Computerkriminalität 2, 29 f ).
57 Siehe zu diesen Teilbereichen auch bereits von zur Mühlen, Computer-Kriminali-
tät, 14 ff.
58 OECD, Computer-Related Crime: Analysis of Legal Policy, ICCP Series No 10 ( 1986 ) 7.
59 Siehe dazu Tiegs, Computerkriminalität – Probleme ihrer legistischen Erfassung,
JBl 1986, 708; weiters vertiefend Schick / Schmölzer, Das österreichische Computer-
strafrecht – eine Bestandsaufnahme EDVuR 1992, 107 mwN und Statistiken; wei-
ters Jaburek / Schmölzer, Computer-Kriminalität ( 1985 ) 20 f; instruktiv Schmölzer,
Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung in Computer-Strafsachen,
in BMJ ( Hrsg ), Strafrechtliche Probleme der Gegenwart. 16. Strafrechtliches Semi-
nar 1988 ( 1989 ) 195 ( 195 ff ); Schmölzer, Computer-Netzwerke und Strafrecht – eine
internationale Herausforderung, in Terlitza / Schwarzenegger / Boric ( Hrsg ), Die
internationale Dimension des Rechts, FS Posch ( 1996 ) 321 ( 323 f ).
zurück zum
Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik