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Das materielle Computerstrafrecht
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17 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ eine Richtung verstanden wird, die auch Verhaltensweisen umfasst, bei denen bloß die Hardware eines Computers beschädigt oder wegge- nommen wird oder die bloß apparative Ausstattung eines Computers als Tatmittel, zB durch den Wurf eines Computers durch eine Fenster- scheibe im Zuge eines Einbruchsdiebstahls, Verwendung findet. Enger formuliert es bereits Sieber 55, der darunter im Wesentlichen nur rechts- widrige Vermögensverletzungen 56 zusammenfasst, die durch Compu- termanipulation, Computersabotage, Computerspionage und Zeit- diebstahl 57 realisiert werden. Auch die OECD schränkte diesen Begriff in ihrer Untersuchung im Jahr 1986 auf informationstechnologische Verarbeitungsweisen ein, da sie von » any illegal, unethical, or unautho- rized behaviour relating to the automatic processing and the transmis- sion of Data « sprach.58 In Österreich schloss man sich seit Aufkommen der Diskussion über diese modernen Kriminalitätsformen mehrheit- lich dem Verständnis nach von zu Mühlen aus Deutschland an.59 1. Der Computer als End- oder Zwischenziel deliktischen Handelns Jaburek / Schmölzer, die grundlegend die Diskussion in Österreich ge- prägt und begleitet haben, wollen dabei aber keine Unterteilung in Teilbereiche ( zB Computermanipulation, Computersabotage, Com- puterspionage und Zeitdiebstahl ) vornehmen, wie sie in Deutschland 55 Vgl Sieber, Computerkriminalität 2, 29 ff und 188; Sieber, The Handbook on Com- puter Crime, Computer-related Economic Crime and the Infringements of Pri- vacy ( 1986 ) 31; Sieber, Der strafrechtliche Schutz der Information, ZStW 1991 / 103, 780 mwN; siehe Uthemann, Computerkriminalität, in Sieverts / Schneider ( Hrsg ), Handwörterbuch der Kriminologie. Bd 5 ( 1998 ) 265 ( 266 ). 56 Im Zusammenhang mit anderen Rechtsgütern spricht Sieber von der Computer- kriminalität in einem weiteren Sinn ( Sieber, Computerkriminalität 2, 29 f ). 57 Siehe zu diesen Teilbereichen auch bereits von zur Mühlen, Computer-Kriminali- tät, 14 ff. 58 OECD, Computer-Related Crime: Analysis of Legal Policy, ICCP Series No 10 ( 1986 ) 7. 59 Siehe dazu Tiegs, Computerkriminalität – Probleme ihrer legistischen Erfassung, JBl 1986, 708; weiters vertiefend Schick / Schmölzer, Das österreichische Computer- strafrecht – eine Bestandsaufnahme EDVuR 1992, 107 mwN und Statistiken; wei- ters Jaburek / Schmölzer, Computer-Kriminalität ( 1985 ) 20 f; instruktiv Schmölzer, Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung in Computer-Strafsachen, in BMJ ( Hrsg ), Strafrechtliche Probleme der Gegenwart. 16. Strafrechtliches Semi- nar 1988 ( 1989 ) 195 ( 195 ff ); Schmölzer, Computer-Netzwerke und Strafrecht – eine internationale Herausforderung, in Terlitza / Schwarzenegger / Boric ( Hrsg ), Die internationale Dimension des Rechts, FS Posch ( 1996 ) 321 ( 323 f ).
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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