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Das materielle Computerstrafrecht
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27 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ temen 98 und insb IKT-gebundene Verhaltensweisen 99, ggf auch unab- hängig von einem computerspezifischen Rechtsgut 100. 101 Auf eine hohe Sozialschädlichkeit 102 ist daher ebenso wenig abzustellen wie auf die von Liebscher 103 geforderte Serienmäßigkeit und Internationalität zur Definition der Wirtschaftskriminalität. Letztere Kriterien vermögen es mE schon aufgrund der Tatsache, dass solche Merkmale der zur Com- puterkriminalität Bezug habenden IKT wesensimmanent sind, nicht, Entscheidendes für eine eindeutige Determinierung beizutragen. Es verbleiben daher als Schnittstelle zwischen Wirtschaftskriminalität und Computerkriminalität im Wesentlichen nur tatsächliche » IKT- gebundene Begehungsweisen « zur Realisierung von ( echten ) Wirt- schaftsstraftaten. Aktuelle Phänomene, wie zB Cyberterrorismus, Cy- ber-Mobbing, Hacktivismus, » Happy Slapping « 104, » Rache-Pornos « 105, 98 Zu denken wäre an das Löschen von persönlichen Computerdaten ( zB digitale Bilder oder Liebesbriefe ), welche einen bloßen Affektionswert für den Verfü- gungsberechtigten besitzen. Dasselbe gilt sinngemäß für das Herbeiführen einer Funktionsstörung eines fremden Computersystems eines Heimanwenders ( zB Notebook eines Studierenden ) durch DoS-Attacken oder Computerwürmer. 99 Informationstechnisches Löschen oder Manipulieren von Computerdaten, Ein- geben von Computerdaten zur Manipulation von Online-Banking-Systemen oder Geldautomaten, Fälschung elektronischer Dokumente, Abfangen bzw Ausspio- nieren von Daten am computer- bzw telekommunikationstechnischen Übertra- gungsweg, » Hacken « fremder Computersysteme usw. 100 ZB das Herunterladen von Kinderpornographie im Internet, das Beharrliche Ver- folgen bzw Belästigen einer Person durch IKT-Mittel, das Chatten mit Unmündi- gen im Internet, um diese in weiterer Folge sexuell zu missbrauchen, das Verbrei- ten bzw Herunterladen von terroristischen Anleitungen via Internet. 101 Ebenso kritisch gegenüber der vollständigen Einordnung der Computerkriminalität unter die Wirtschaftskriminalität Schmölzer in FS Göppinger 2, 237 ( 243 f ), die aller- dings letztlich zwischen beiden Positionen vermittelnd den Kernbereich der Com- puterkriminalität als » ein neues, durch die ins Wirtschaftsleben integrierten techni- schen Entwicklungen bedingtes Phänomen der Wirtschaftskriminalität « anerkennt. 102 Wie es etwa Schick zur Typisierung der Wirtschaftskriminalität vorsieht, vgl Schick, Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Österreich mit den Mitteln des Strafrechts, in BMJ ( Hrsg ), Strafrechtliche Probleme der Gegenwart. 5. Strafrecht- liches Seminar 1977 ( 1978 ) 98 ( 98 ff ). 103 Vgl Liebscher, Grundfragen des Wirtschaftsstrafrechts, JBl 1979, 225. 104 Engl für » fröhliches Schlagen «; Beim » Happy-Slapping « werden ( konventio- nelle ) Straftaten – wie zB Beleidigung, Körperverletzung, Raufhandel, Nötigung, Vergewaltigung – mit einem Videoaufnahmesystem ( wie zB Mobiltelefon, Digi- talkamera ) aufgezeichnet und im Wege der Telekommunikation bzw mittels Computersystemen anderen Personen zugänglich gemacht bzw im Internet ver- öffentlicht; vgl 82 / ME XXIV. GP, 7. 105 Ohne Zustimmung des Ex-Partners werden Nackfotos bzw Filme von geschlecht- lichen Handlungen ins Internet gestellt, um den Ex-Partner bloßzustellen.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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