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Das materielle Computerstrafrecht
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38 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Meines Erachtens kann es nur sinnvoll sein, das Computerstraf- recht dahingehend zu verstehen, dass es sich dabei um eine Spezial- betrachtung des Strafrechts handelt, die auf spezifische IKT-bezogene Strafbestimmungen im Besonderen ( Computerstrafrecht ieS ) sowie auf die Subsumtion sämtlicher strafbarer IKT-bezogener Sachverhalte im Allgemeinen ( Computerstrafrecht iwS ) fokussiert. Eine rechtsgu- torientierte Kategorisierung ist mE aufgrund der Vielzahl und Ver- schiedenheit der relevanten Rechtsgüter unzweckmäßig. Das Augen- merk sollte auf » IKT-gebundene Verhaltensweisen « gerichtet werden, die darauf abzielen, entweder IKT zu schädigen oder IKT als Tatmittel Verwendung finden zu lassen. In weiterer Folge ist mit der Bezeich- nung » Computerstrafrecht « das » Computerstrafrecht im engen Sinn « gemeint. 4. » Formelles Computerstrafrecht « Von einem formellen Computerstrafrecht kann mE im Bereich des Strafprozessrechts gesprochen werden, soweit Ermittlungsmaßnah- men durch informations- und kommunikationstechnologische Me- thoden durchgeführt werden bzw der Erlangung und Überwachung automationsunterstützt verarbeitbarer Daten dienen.157 Dabei sind bspw die Datenauskunft ( § 135 Abs 2 StPO 158 ), die Nachrichtenüberwa- chung ( § 135 Abs 3 StPO ), aber auch die optische und akustische Über- wachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel zur Bild- oder Tonübertragung ( § 136 StPO ) und der automationsunterstützter Datenabgleich ( § 141 StPO ) zu nennen, ebenso wie die hitzig disku- tierte, umstrittene Online-Durchsuchung 159. Auf ein solches formelles Computerstrafrecht wird in dieser Arbeit nicht vertieft eingegangen. 157 Siehe solche Maßnahmen zusammengefasst in Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Ma- der / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 710 ff ). 158 Siehe folgend StPO 1975, BGBl 631 / 1975 ( WV ) idF I 85 / 2015. 159 Siehe dazu vertiefend Bergauer, Online-Durchsuchung: Rechtliche und technische Überlegungen, jusIT 2008 / 19, 47.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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