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38 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Meines Erachtens kann es nur sinnvoll sein, das Computerstraf-
recht dahingehend zu verstehen, dass es sich dabei um eine Spezial-
betrachtung des Strafrechts handelt, die auf spezifische IKT-bezogene
Strafbestimmungen im Besonderen ( Computerstrafrecht ieS ) sowie
auf die Subsumtion sämtlicher strafbarer IKT-bezogener Sachverhalte
im Allgemeinen ( Computerstrafrecht iwS ) fokussiert. Eine rechtsgu-
torientierte Kategorisierung ist mE aufgrund der Vielzahl und Ver-
schiedenheit der relevanten Rechtsgüter unzweckmäßig. Das Augen-
merk sollte auf » IKT-gebundene Verhaltensweisen « gerichtet werden,
die darauf abzielen, entweder IKT zu schädigen oder IKT als Tatmittel
Verwendung finden zu lassen. In weiterer Folge ist mit der Bezeich-
nung » Computerstrafrecht « das » Computerstrafrecht im engen Sinn «
gemeint.
4. » Formelles Computerstrafrecht «
Von einem formellen Computerstrafrecht kann mE im Bereich des
Strafprozessrechts gesprochen werden, soweit Ermittlungsmaßnah-
men durch informations- und kommunikationstechnologische Me-
thoden durchgeführt werden bzw der Erlangung und Überwachung
automationsunterstützt verarbeitbarer Daten dienen.157 Dabei sind
bspw die Datenauskunft ( § 135 Abs 2 StPO 158 ), die Nachrichtenüberwa-
chung ( § 135 Abs 3 StPO ), aber auch die optische und akustische Über-
wachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel zur Bild-
oder Tonübertragung ( § 136 StPO ) und der automationsunterstützter
Datenabgleich ( § 141 StPO ) zu nennen, ebenso wie die hitzig disku-
tierte, umstrittene Online-Durchsuchung 159. Auf ein solches formelles
Computerstrafrecht wird in dieser Arbeit nicht vertieft eingegangen.
157 Siehe solche Maßnahmen zusammengefasst in Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Ma-
der / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 710 ff ).
158 Siehe folgend StPO 1975, BGBl 631 / 1975 ( WV ) idF I 85 / 2015.
159 Siehe dazu vertiefend Bergauer, Online-Durchsuchung: Rechtliche und technische
Überlegungen, jusIT 2008 / 19, 47.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik