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Das materielle Computerstrafrecht
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40 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ und Waschmaschinen oder Kfz-Komponenten und hochtechnisierte Waffensysteme.163 Sachbeschädigungen an solchen körperlichen Bauteilen können daher ggf sowohl als Computerkriminalitätsfälle behandelt werden als auch mit speziellen Computerdelikten in echte Konkurrenz treten. 2. » Zeitdiebstahl « Der sog » Zeitdiebstahl « – dh die bloße unbefugte Inbetriebnahme oder Verwendung eines fremden Computers für eigene Zwecke – ist strafrechtlich nicht subsumierbar und in Anbetracht der » ultima ra- tio «-Funktion des Strafrechts idR auch nicht strafwürdig.164 3. » Software-Diebstahl « 165 Die in der Praxis wohl häufigste unerlaubte Handlung iZm kommer- ziellen Computerprogrammen betrifft das unerlaubte Kopieren von urheberrechtlich geschützten Programmen, wie Anwendungssoftware oder Computerspiele. Mangels einer » körperlichen ( beweglichen ) Sa- che « iSd § 285 ABGB entfällt hierbei allerdings die Anwendbarkeit des Diebstahls ( § 127 ). Darüber hinaus würde auch das verlustfreie Repro- duzieren ( Kopieren ) von Computerprogrammen keine unmittelbare Vermögensver schiebung darstellen, weil dadurch weder Gewahrsam gebrochen noch über- bzw zugeführt würde, was jedoch für den Dieb- stahl als » Vermögens verschie bungsdelikt « charakteristisch ist.166 163 Siehe dazu auch S 79. 164 Vgl dazu bereits Schmölzer, Legistische Tendenzen im Computer-Strafrecht, RZ 1986, 178; Schmölzer in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1989, 195 ( 201 ); Wegscheider in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1990, 127 ( 144 ff ); Fuchs, Zum Entwurf von Strafbestimmungen gegen die Computerkrimi- nalität, RdW 1985, 330; Reindl, E-Commerce und Strafrecht ( 2003 ) 195 ff. 165 Diese Begrifflichkeit ist im Sinne der Strafrechtsdogmatik verfehlt und daher nur umgangssprachlich zu verstehen ( dasselbe gilt für den Begriff der » Raubkopie « ). 166 Siehe hierfür Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 647 ).
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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